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   OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17   

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https://dejure.org/2017,10061
OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17 (https://dejure.org/2017,10061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2017 - 30 W 1/17 (https://dejure.org/2017,10061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2017 - 30 W 1/17 (https://dejure.org/2017,10061)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6
    Bankgeheimnis; Offenkundigkeit; Zeugnisverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6
    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Bankangestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Bankangestellten

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen und Schweigepflichtentbindung

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bankgeheimnis unter prozesstaktischen Gesichtspunkten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 51/12

    EU-Grundrechtecharta Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 17, Art. 47 Satz 1, Art.

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17
    Beweisthema sollen zunächst Umstände sein, die dem Beschwerdeführer im Sinne des § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anvertraut worden sind und damit grundsätzlich seinem Zeugnisverweigerungsrecht unterfallen, da ein Bankangestellter kraft vertraglicher Vereinbarung der Bank mit dem Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52 -, Tz. 21 und vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Tz. 21 f.).

    Denn anvertraut in diesem Sinne ist dem Geheimnisträger alles, was ihm gelegentlich seiner Berufsausübung bekannt geworden ist, während nicht anvertraut alles das ist, was er als Teil der Öffentlichkeit wahrgenommen hat oder was ihm privat bekannt geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Tz. 22; MüKo/Damrau, ZPO, 5. Aufl., § 383 Rn. 33 m.w.N.).

  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17
    Beweisthema sollen zunächst Umstände sein, die dem Beschwerdeführer im Sinne des § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO anvertraut worden sind und damit grundsätzlich seinem Zeugnisverweigerungsrecht unterfallen, da ein Bankangestellter kraft vertraglicher Vereinbarung der Bank mit dem Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52 -, Tz. 21 und vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Tz. 21 f.).
  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63

    Ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17
    Nur für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof erörtert, ob dann ausnahmsweise die geheime Tatsache die Natur des Geheimnisses verlieren kann (vgl. BGH NJW 1964, 449).
  • BGH, 20.04.1983 - VIII ZR 46/82

    Ablehnung eines Beweisangebotes bei Indizienbeweisen; Prüfung der Schlüssigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2017 - 30 W 1/17
    Ob sie dies - insbesondere auch unter Berücksichtigung dessen, dass sie selbst einen "schriftliche Aussage" (bzw. einen Aktenvermerk) des Beschwerdeführers im Rechtsstreit vorgelegt hat - berechtigt verweigert, kann aber allenfalls nach den Grundsätzen über die Beweisvereitelung berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.1983 - VIII ZR 46/82 - Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 385 Rn. 13).
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