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   BPatG, 16.02.1998 - 30 W (pat) 310/96   

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BPatG, 16.02.1998 - 30 W (pat) 310/96 (https://dejure.org/1998,30705)
BPatG, Entscheidung vom 16.02.1998 - 30 W (pat) 310/96 (https://dejure.org/1998,30705)
BPatG, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 30 W (pat) 310/96 (https://dejure.org/1998,30705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    §§ 8 Abs. 2, 156 Abs. 1, 3 MarkenG
    Eintragungsfähigkeit der Marke "MCS"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 16/97
    Auszug aus BPatG, 16.02.1998 - 30 W (pat) 310/96
    Sie ist der Auffassung, daß für die Bezeichnung "MCS" der Nachweis eines konkreten Freihaltungsbedürfnisses nicht vorliege, da sie mehrere besitze, und verweist insbesondere auf die "MAC"-Entscheidung des Bundespatentgerichts, 24 W (pat) 16/97.

    Indiziell spricht es gegen ein Freihaltungsbedürfnis, wenn einer Abkürzung in einem Lexikon mehrere Bedeutungen zugeordnet sind, sofern nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, daß für die als Marke angemeldete Abkürzung nur eine dieser beschreibenden Bedeutungen ernstlich in Betracht kommt; eine vieldeutige Abkürzung eignet sich in der Regel nicht zur beschreibenden Verwendung (s BPatG Beschluß des 24. Senats vom 6. Mai 1997, 24 W (pat) 16/97 "MAC", zur Veröffentlichung vorgesehen, Leitsatz in juris; Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 8 Rdn 69).

  • BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis bei Aufnahme einer aus der Verbindung von

    In solchen Fällen reicht die Zitierung einer Buchstabenverbindung als Abkürzung beschreibender Bezeichnungen in Lexika nicht ohne weiteres zur Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses aus; vielmehr müssen zusätzliche besondere Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, daß die angemeldete Angabe zur Beschreibung der betreffenden Waren und Dienstleistungen ernsthaft benötigt wird (vgl auch BPatG vom 16. Februar 1998 - 30 W (pat) 310/96 "MCS").
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