Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg-St. Georg, 09.03.2010

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   OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09   

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OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09 (https://dejure.org/2010,17046)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09 (https://dejure.org/2010,17046)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29 - 30/09, 2 Ws 29/09, 2 Ws 30/09 (https://dejure.org/2010,17046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenheis zur weiteren Beobachtung gem. § 81 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81 Abs. 1
    Verfahrensvoraussetzungen für eine Unterbringung zur Beobachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Magdeburg - 24 KLs 4/08 (anhängig)

    Verfahren wegen Erkrankung vorläufig eingestellt: Gewerbsmäßiger Betrug in

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Mit Beschluss vom 25.11.2008 - 24 KLs 4/08 - hat das Landgericht Bonn die Erstellung eines Gutachtens zur Persönlichkeit und zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten 11.09.2007, 29.10.2007 und 02.10.2008 angeordnet.

    Mit Beschluss vom 12.12.2008 hat die 4. große Strafkammer des Landgerichts Bonn das auf der Anklage vom 05.11.2008 beruhende Verfahren unter dem Aktenzeichen 24 KLs 5/08 übernommen und mit dem bei ihr anhängigen Verfahren 24 KLs 4/08 verbunden (Bd. III, Bl. 49 d. A.).

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Die danach für die Unterbringungsanordnung erforderliche vorherige Anhörung eines Sachverständigen, die sich auch auf die Notwendigkeit der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung beziehen muss (OLG Hamm, StV 2001, 156; Krause, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 81 Rn. 19) und - soweit sie außerhalb der Hauptverhandlung ergeht - eine schriftliche Äußerung des Sachverständigen erfordert (Krause, a. a. O.), ist nicht erfolgt.
  • LG Aschaffenburg, 03.06.2003 - Qs 189/02

    Anordnung einer Unterbringung zur Beobachtung in ein Bezirkskrankenhaus

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Insoweit besteht die Möglichkeit der Vorführung vor Gericht, um dem Sachverständigen einen persönlichen Eindruck zu vermitteln (OLG Düsseldorf, StV 1973, 571; LG Aschaffenburg, StV 2004, 583).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1998 - 2 Ws 3/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft entspricht der Rechtsprechung des Senats, vgl SenE vom 9.1.1998 - 2 Ws 3/98 -, an der festgehalten wird.
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Das wäre nur anzunehmen, wenn von der Unterbringung ein verwertbares Ergebnis nicht zu erwarten ist, wenn sie keinen Erfolg verspricht ( BVerfG NStZ 2002, 98; KK- Senge , StPO,5. Aufl., § 81 Randnr.5 ; Meyer-Goßner, StPO, 51.Aufl., § 81 Randnr. 8, je m.w.N.) Davon kann jedoch nach den bisherigen Erkenntnissen nicht ohne weiteres ausgegangen werden.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1972 - 2 Ws 47/72
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
    Die Anhörung muss erfolgen, nachdem der Sachverständige den Beschuldigten untersucht und sich zur Frage der Notwendigkeit der Unterbringung geäußert hat (OLG Karlsruhe, NJW 1972, 1584; LG Aschaffenburg, a. a. O.).
  • KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12

    Anhörung des Sachverständigen und Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung bei

    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
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   AG Hamburg-St. Georg, 09.03.2010 - C 30/09   

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