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   RG, 13.02.1923 - I 30/23   

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https://dejure.org/1923,595
RG, 13.02.1923 - I 30/23 (https://dejure.org/1923,595)
RG, Entscheidung vom 13.02.1923 - I 30/23 (https://dejure.org/1923,595)
RG, Entscheidung vom 13. Februar 1923 - I 30/23 (https://dejure.org/1923,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein Vermieter sich durch bloßes Dulden der Unterbringung gestohlener Sachen in den Mieträumen der Begünstigung schuldig machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Sinsheim, 15.05.2023 - 20 F 278/22

    Familiensache: Anerkennung einer kalifornischen Entscheidung zur Leihmutterschaft

    Dem Kind wurde für das Verfahren ein Ergänzungspfleger bestellt (22 F 30/23).
  • LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen

    Entgegen dieser im Zivilprozess grundsätzlich geltenden Regel, dass derjenige, der einen Anspruch geltend macht, dessen tatbestandliche Voraussetzungen zu beweisen hat, muss nach der ins Zivilrecht transformierten Beweislastregel des § 186 StGB derjenige, der Behauptungen aufstellt oder verbreitet, die geeignet sind, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder sonst wie seinen sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen, im Streitfalle ihre Richtigkeit beweisen (Soehring, Presserecht 5. Auflage, 30/23 ff, Prinz/ Peters Medienrecht 1999, Rn 381).
  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

    Die Antragstellerin hat am 06.02.2023 Klage (1 A 30/23) erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist, und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.

    Allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Klageverfahren (hier: 1 A 30/23) geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, folgt grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.08.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; OVG NW, Beschl. v. 11.01.2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.02.2010 - 2 M 2/10 -, juris Rn. 7).

  • VG Hamburg, 09.01.2024 - 13 E 5184/23

    Erfolgloser Eilantrag eines langjährig in Deutschland lebenden türkischen

    Die Annahme einer Verwirkung von Ausweisungsinteressen setzt allerdings neben dem Zeitein Umstandsmoment voraus, d.h. die Schaffung eines entsprechenden Vertrauenstatbestandes durch die Ausländerbehörde (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 3.16, juris Rn. 39; Beschl. v. 21.7.2021, 1 B 29.21, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2023, 6 Bf 30/23.Z, n.v.).
  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
    A6a Widerspruchsbegründung im parallelen Nichtigkeitsverfahren 8 Ni 30/23 (EP) (vormals 6 Ni 34/22 (EP)) vom 16. Mai 2022;.
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