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LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 10.09.2020 - 108 XVII 60/18
- LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 979
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Neuruppin, 06.10.2016 - 5 T 80/16
Rechnungslegung des Betreuers: Pflicht zur Vorlage von Originalbelegen zu …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20
Die bloße Möglichkeit der Manipulation genügt aber nicht, vielmehr können Originalkontoauszüge nur verlangt werden, sobald konkrete zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auszüge nicht richtig erstellt oder dass sie manipuliert bzw. gefälscht worden sind (LG Neuruppin, Beschluss vom 6. Oktober 2016, 5 T 80/16). - LG Hamburg, 26.01.2018 - 301 T 28/18
Betreuung: Vorlage von Online-Kontoauszügen im Rahmen der Rechnungslegung
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2020 - 301 T 351/20
Auch bei der Rechnungslegung ist insoweit zunächst zu berücksichtigen, dass die digitale Verwaltung von Bankgeschäften mittels Online-Banking sowohl im Geschäfts- als auch im privaten Bereich ganz üblich und anerkannt ist (LG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2018, 301 T 28/18); sie stellt inzwischen den Regelfall dar.
- LG Meiningen, 23.09.2021 - 4 T 184/21
Anforderungen an Rechnungslegung eines Betreuers
Die Beifügung der Belege dient der Kontrolle der vorzulegenden geordneten Angaben in der Zusammenstellung (BayObLG, FamRZ 1993, 237, 238;… LG Hamburg Beschl. v. 26.1.2018 - 301 T 28/18, BeckRS 2018, 2518 Rn. 3, beck-online BeckOGK/Zorn, 1.8.2020, BGB § 1841 Rn. 14; LG Hamburg, Beschluss vom 06. November 2020 - 301 T 351/20 -, Rn. 4, juris).