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   LG Hamburg, 02.02.2011 - 302 O 183/04   

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https://dejure.org/2011,75114
LG Hamburg, 02.02.2011 - 302 O 183/04 (https://dejure.org/2011,75114)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2011 - 302 O 183/04 (https://dejure.org/2011,75114)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 302 O 183/04 (https://dejure.org/2011,75114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 631 BGB, § 632 BGB, § 632a BGB, § 651 BGB
    Werkvertragsrecht: Teilvergütungsanspruch für die Erstellung einer Notariatssoftware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.02.2011 - 302 O 183/04
    Denn alle am Prozess Beteiligten, insbesondere auch die Gegenseite, müssen die Grundlagen des Sachverständigengutachtens kennen, selbst bei solchen Grundlagen, die Geschäftsgeheimnisse einer Partei darstellen (vgl. BGH, NJW 1992, 1817, 1819).
  • BGH, 20.02.2001 - X ZR 9/99

    Anspruch auf Erstellung einer Dokumentation des Bestellerrs einer individuellen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.02.2011 - 302 O 183/04
    Der Anspruch auf Überlassung des Handbuchs entsteht erst mit der vollständigen Fertigstellung der Arbeiten am System, d.h. der Software (BGH, NJW 2001, 1718).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus LG Hamburg, 02.02.2011 - 302 O 183/04
    Denn die auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware ist als bewegliche Sache anzusehen (vgl. BGH, NJW 2007, 2394).
  • OLG Hamburg, 16.08.2013 - 9 U 41/11

    Rücktritt vom Software-Erstellungsvertrag: Offenlegungspflicht des

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 02.02.2011, Az. 302 O 183/04, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2.2.2011, Az. 302 O 183/04, aufzuheben und die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 84.680,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.4.2004 zu zahlen.

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