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   LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11   

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LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11 (https://dejure.org/2012,11649)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2012 - 302 O 265/11 (https://dejure.org/2012,11649)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2012 - 302 O 265/11 (https://dejure.org/2012,11649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • captain-huk.de

    Zur Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für 494 Tage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Finanzielle Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz - Nutzungsausfallersatz?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall bis zum Abschluss des Rechtsstreits

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Entschädigung für gesamte Prozessdauer

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3191
  • NZV 2013, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 01.04.2011 - 306 O 128/10

    Verkehrsunfall - langsames Vortasten des Vorfahrtgewährenden in Einmündung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11
    Im Schadensgutachten des Kfz-Sachverständigenbüros ... vom 15.02.2010 wurde der Zustand des Mitsubishi als fahrbereit, aber nicht verkehrssicher beschrieben; die Reparaturkosten wurden unter Berücksichtigung des Nachtrags vom selben Tage auf 5.653,93 EUR brutto und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auf 5.900,00 EUR brutto beziffert (Anlagen K 1 und K 2 der beigezogenen Akte 306 O 128/10).

    Da die Beklagte den Schaden des Klägers nicht regulierte, erhob dieser unter dem 22.03.2010 Klage vor dem Landgericht Hamburg (Az. 306 O 128/10).

    Die Kammer hat die Akte des Vorprozesses 306 O 128/10 zu Beweiszwecken beigezogen und den Kläger im Termin vom 24.02.2011 persönlich angehört.

    1.) Der Kläger hat gegen die Beklagte wegen des in Frage stehenden Verkehrsunfalls, für den diese ihm - wie nach dem Urteil im Vorprozess 306 O 128/10 nicht mehr streitig ist - dem Grunde nach zu 100 % einstandspflichtig ist, aus den §§ 7 I StVG, 823 BGB, 115 I Nr. 1 VVG Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom 13.02.2010 bis zum 30.05.2011 in Höhe von 6.844,00 EUR.

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz:

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11
    Geht es aber wie hier um einen außergewöhnlich langen Entzug der Gebrauchsfähigkeit eines Wagens, müssen deutlich geringere Kosten in Ansatz gebracht werden, um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu finden (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 50 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 17 ff.).

    Dabei erscheint es bei einer so ungewöhnlich langen Nutzungsausfalldauer wie der vorliegend in Frage stehenden von 472 Tagen sachgerecht, im Ausgangspunkt von den in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten auszugehen (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 52; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 21).

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11
    Geht es aber wie hier um einen außergewöhnlich langen Entzug der Gebrauchsfähigkeit eines Wagens, müssen deutlich geringere Kosten in Ansatz gebracht werden, um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu finden (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 50 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 17 ff.).

    Dabei erscheint es bei einer so ungewöhnlich langen Nutzungsausfalldauer wie der vorliegend in Frage stehenden von 472 Tagen sachgerecht, im Ausgangspunkt von den in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten auszugehen (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 52; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 21).

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11
    Eine solche Pflicht kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa dann, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (vgl. BGH, NJW 2002, 2553, 2555; BGH, NJW-RR 226, 394, 397).
  • AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden

    Dann muss er aber den Gegner darauf hinweisen und zur Zahlung eines Vorschusses auffordern (KG 6.3.08, - 12 U 59/07 -: 1 Jahr; OLG Düsseldorf 2.7.08 - 1 W 24/08 -: 9 Monate; OLG Düsseldorf 26.8.14 - 1 U 151/13 -: 88 Tage; OLG Dresden 30.6.10 - 7 U 313/10 -: 642 Tage - allerdings überwiegend Vorhaltekosten; LG Hamburg 30.3.12 - 302 O 265/11 - für die 15monatige Dauer des Rechtsstreits; LG Wiesbaden 19.12.12 - 7 O 40/12 - für 7 Monate; LG Görlitz 10.07.2014 - 5 O 487/13 -: 111 Tage).
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