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LG Hamburg, 08.09.2000 - 303 S 8/00, 303 O 250/00 |
Zitiervorschläge
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 2000 - 303 S 8/00, 303 O 250/00 (https://dejure.org/2000,29563)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 932
- NJW-RR 2002, 1368 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 7 Sa 18/08
Zulässigkeit einer gewillkürten Parteierweiterung auf Beklagtenseite in der …
c) Die Zulässigkeit der Berufung gegen den Beklagten zu 2 und die Beklagte zu 3 kann nicht mit der Begründung unbeantwortet bleiben, die Auslegung im wohlverstandenen Interesse des Klägers ergebe eine erstinstanzliche Klageerhebung beim funktionell unzuständigen Berufungsgericht mit der Folge, dass der verallgemeinerungsfähige Rechtsgedanke des § 506 ZPO entsprechend anzuwenden ist (LG Stuttgart, Urteil vom 22.09.1989 - 6 S 63/89 - NJW-RR 1990, 704; LG Hamburg, Urteil vom 08.09.2000 - 303 S 8/00 -, 303 O 250/00 - NJW-RR 2001, 923).