Rechtsprechung
AG Dresden, 29.05.2019 - 304 F 1449/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Dresden, 29.05.2019 - 304 F 1449/18
- OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dresden vom 29.05.2019 - 304 F 1449/18 - aufgehoben.Das Familiengericht hat mit dem angefochtenen Beschluss gegen den Antragsgegner zur Erzwingung der ihm mit rechtskräftigem Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.08.2018 - 304 F 1449/18 - auferlegten Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Unterhaltssache ein Zwangsgeld i.H.v. 500, 00 EUR festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten zum Sachverhalt wird auf den angefochtenen Beschluss, den Teilbeschluss des Familiengerichts vom 30.08.2018 - 304 F 1449/18 - die Beschwerdeschrift, die Beschwerdeerwiderungsschrift und die erstinstanzlich gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.