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   AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15, 711 Js 10447/14   

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AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15, 711 Js 10447/14 (https://dejure.org/2015,15517)
AG Pasewalk, Entscheidung vom 20.05.2015 - 305 Cs 70/15, 711 Js 10447/14 (https://dejure.org/2015,15517)
AG Pasewalk, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 305 Cs 70/15, 711 Js 10447/14 (https://dejure.org/2015,15517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Beleidigung, freie Meinungsäußerung

  • openjur.de

    §§ 194, 185 StGB

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Jäger, der auf der Straße ein totes Reh hinter sich herschleift, darf in der Zeitung nicht als "Rabauken-Jäger" bezeichnet werden / Beleidigung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Rabaukenjäger" - noch erlaubt/schon verboten?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Jäger schleift totes Reh hinter Auto her, Redakteur wegen Beleidigung verurteilt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Rabauken-Jäger" strafbare Beleidigung?

  • faz.net (Pressebericht, 27.05.2015)

    Strafbefehl wegen Beleidigung: Was ist ein Rabauke?

  • lto.de (Kurzinformation, 21.01.2016)

    "Rabaukenjäger"-Fall: Reh auf Straße geschleift - Mann darf Jagdschein nach Entschuldigung behalten

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Rabauken in Richter-Roben

  • lto.de (Pressebericht, 04.06.2015)

    Pressefreiheit und Strafrecht - Nordkurier-Streit: rechtschaffen oder rechthaberisch?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Äußerung "Rabauken-Jäger" ist strafbare Beleidigung

  • haufe.de (Pressebericht)

    Pressefreiheit der Amtsgerichte - Rabaukenjäger und Rabaukenrichter

Besprechungen u.ä. (2)

  • hoesmann.eu (Entscheidungsanmerkung)

    Rabauken-Jäger eine Beleidigung?

  • strafakte.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Generalstaatsanwalt kämpft mit "Schaum vor dem Mund"

Sonstiges (8)

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 11.06.2015)

    "Nordkurier"-Posse: In Mecklenburg-Vorpommern sind Rabauken angesagt

  • nordkurier.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 21.05.2015)

    Nordkurier-Redakteur vor Gericht: Zum Abschuss freigegeben

  • nordkurier.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.06.2015)

    Rabauken-Jäger-Affäre: Sellering setzt auf Pressefreiheit

  • bild.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Originalartikel "Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter" vom 3. Juni 2014

  • nordkurier.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.07.2015)

    Staatsanwalt verzichtet auf Ermittlungen gegen Nordkurier-Chefredakteur

  • landtag-mv.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Kleine Anfrage an die Landesregierung

  • meedia.de (Pressemitteilung mit Bezug zur Entscheidung)

    Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft: Meinungs- und Pressefreiheit ./. persönliche Ehre eines Betroffenen - Berichterstattung in der Tageszeitung "Nordkurier" am 22.05.2015 über ein Strafverfahren gegen einen Journalisten wegen Beleidigung

  • journalismus-handbuch.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 10.06.2015)

    Gastkommentar des Generalstaatsanwalts zur Rabauken-Affäre: "Medialer Pranger ist mit Verfassung nicht vereinbar"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Jeder soll sagen können, was er denkt (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.06.1982, Az. 1 BvR 1376/79, zitiert nach Juris).

    Meinungen genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris; BVerfG, Urteil vom 22.06.1982, a.a.O.; BayObLGSt 2004, 46, 49; OLG München, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 5 St RR 295/09, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfallen auch scharfe und übersteigerte Äußerungen grundsätzlich dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 198, 208, 212; BVerfGE 61, 1, 11; BVerfG, NJW 1992, 2815; BVerfG, NJW 2001, 2613; BVerfGE 54, 129, 139).

    Entscheidend ist daher, ob und wie weit sich aus dem Recht der persönlichen Ehre im Einzelfall Grenzen ergeben (vgl. BVerfGE 61, 1, BVerfG NJW 1992, 2815; BVerfG, Urteil vom 22.06.19982, a.a.O.).

    Der Schutz dieses Grundrechts bezieht sich in erster Linie auf die eigene Stellungnahme des Äußernden (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.06.1982, a.a.O., zitiert nach Juris; BVerfGE 33, 1, 14 f.).

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Dazu gehören die soziale Anerkennung des Einzelnen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2003, Az. 1 BvR 865/00, zitiert nach Juris).

    Daher umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das eigene Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2003, a.a.O; BVerfGE 99, 185, 193; ständige Rechtsprechung).

    Geht es - wie hier - um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2003, a.a.O., zitiert nach Juris; BVerfGE 85, 1, 12; BVerfGE 95, 28, 34; BVerfGE 97, 391, 400).

    Wer Äußerungen eines Dritten verbreitet, muss sich diese als eigene Äußerung zurechnen lassen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung fehlt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2003, Az. 1 BvR 865/00, zitiert nach Juris; BGH VersR 1969, 851, 852; BGHZ 132, 13, 18 f.; BGH NJW 1997, 1148, 1150).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BVerfGE 93, 266, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005, Az. 3 Ss 231/05, zitiert nach Juris).

    Diese Ausnahmetatbestände sind jedoch eng auszulegen, da sie die Meinungsfreiheit verdrängen (vgl. BVerfGE 93, 266).

    Eine Schmähkritik liegt dann vor, wenn in der umstrittenen Äußerung kein Beitrag zur Auseinandersetzung in der Sache liegt, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 43; BVerfGE 93, 266, 294, 303; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris; BGHSt 36, 83, 85, LG Potsdam, a.a.O., Fischer, a.a.O., § 193, Rdn. 44 m.w.N.).

    Der Bundesverfassungsgericht postuliert eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit in seiner konstitutiven Bedeutung für einen freiheitlich-demokratischen Prozess, soweit Meinungsäußerungen Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (vgl. BVerfG NJW 1994, 1779; BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; BVerfG, NJW 1999, 2358, 2359; auch OLG Celle, a.a.O., zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Ob eine Äußerung eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt und damit auch die Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften ist grundsätzlich Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.08.2001, Az. 1 BvR 1906/97, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98, zitiert ach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00, zitiert nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris).

    Meinungen genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris; BVerfG, Urteil vom 22.06.1982, a.a.O.; BayObLGSt 2004, 46, 49; OLG München, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 5 St RR 295/09, a.a.O.).

    Eine Schmähkritik liegt dann vor, wenn in der umstrittenen Äußerung kein Beitrag zur Auseinandersetzung in der Sache liegt, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 43; BVerfGE 93, 266, 294, 303; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris; BGHSt 36, 83, 85, LG Potsdam, a.a.O., Fischer, a.a.O., § 193, Rdn. 44 m.w.N.).

    Geht es - wie hier - um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2003, a.a.O., zitiert nach Juris; BVerfGE 85, 1, 12; BVerfGE 95, 28, 34; BVerfGE 97, 391, 400).

  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 2097/02

    Meinungsfreiheit (Schutzbereich; Auslegung; Wortlaut; objektiver Sinn; Kontext;

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Ob eine Äußerung eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellt und damit auch die Auslegung und Anwendung der Strafvorschriften ist grundsätzlich Sache der Strafgerichte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.08.2001, Az. 1 BvR 1906/97, zitiert nach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.1999, Az. 1 BvR 734/98, zitiert ach Juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.05.2006, Az. 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00, zitiert nach Juris; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris).

    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BVerfGE 93, 266, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005, Az. 3 Ss 231/05, zitiert nach Juris).

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Empfänger erkennbar sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BGH NStZ 1994, 390).

  • LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Die Meinungsfreiheit kann nur durch solche Rechtsgüter eingeschränkt werden, denen ebenfalls ein hoher Rang zukommt und die ihrerseits im Lichte der Meinungsfreiheit aufzufassen sind (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 05.06.2003, Az. 27 Ns 173/02).

    Unter Formalbeleidigung versteht man die deutlich über eine angemessene Interessenwahrnehmung hinausgehende und für diese nicht erforderliche Herabsetzung, die sich aus der Form (z.B. Verwenden von Schimpfwörtern) oder den Umständen ergibt (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 05.06.2003, Az. 27 Ns 173/02, zitiert nach Juris; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 193, Rdn. 4).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1133; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Wer Äußerungen eines Dritten verbreitet, muss sich diese als eigene Äußerung zurechnen lassen, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung fehlt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.09.2003, Az. 1 BvR 865/00, zitiert nach Juris; BGH VersR 1969, 851, 852; BGHZ 132, 13, 18 f.; BGH NJW 1997, 1148, 1150).

  • OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15

    Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Ob eine Äußerung eine Tatsache oder ein Werturteil beinhaltet, bestimmt sich grundsätzlich nach der Nachprüfbarkeit ihrer zugrundeliegenden Wahrheitsbehauptung; also, ob die Äußerung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit dem Mittel des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGHZ 139, 95, 102; OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, Az. 31 Ss 9/15, zitiert nach Juris).

    Bei der Abwägung sind alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW, 1996, 1529; BVerfG, NJW 1999, 2262, 2263, OLG Celle, Urteil vom 27.03.2015, Az. 31 Ss 9/15, zitiert nach Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 28.02.2013, Az. (2) 53 Ss 4/13 (8/13), zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Eine Meinung kann sich nicht als wahr oder unwahr erweisen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779; BVerfG NJW 2001, 2957, 2958).

    Der Bundesverfassungsgericht postuliert eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit in seiner konstitutiven Bedeutung für einen freiheitlich-demokratischen Prozess, soweit Meinungsäußerungen Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage darstellen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (vgl. BVerfG NJW 1994, 1779; BVerfG, NJW 1995, 3303, 3305; BVerfG, NJW 1999, 2358, 2359; auch OLG Celle, a.a.O., zitiert nach Juris).

  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

    Auszug aus AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
    Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlicher Achtungsanspruch verletzt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 5 St RR 295/09, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 1335).

    Meinungen genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88, zitiert nach Juris; BVerfG, Urteil vom 22.06.1982, a.a.O.; BayObLGSt 2004, 46, 49; OLG München, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 5 St RR 295/09, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

  • OLG Hamburg, 12.11.1996 - 2 Ss 42/96
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89
  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

  • OLG Brandenburg, 28.02.2013 - 53 Ss 4/13

    Beleidigung: Grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit bei ehrverletzenden

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1991 - 2 Ss 391/90
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05

    Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Das Amtsgericht Pasewalk - 305 Cs 70/15 - verurteilte den Angeklagten am 20.05 2015 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 EUR.
  • LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15

    Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger

    Durch Urteil des Amtsgerichts Pasewalk vom 20.05.2015 (Az.: 305 Cs 70/15) wurde der Angeklagte wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jE.
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