Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StPO § 454
Mündliche Anhörung; Pflicht; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen von einer persönlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer; Nachholung einer mündlichen Anhörung; Voraussetzung für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- Judicialis
StPO § 454
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454
Pflicht zur mündlichen Anhörung; Nachprüfungspflicht der Strafvollstreckungskammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 29.09.2005 - 61 StVK 459/05
- OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304 - 305/05, 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05
- OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
Der Verurteilte ist in der Regel bei den nach §§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -). - OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99
Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -).
- OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08
Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht
Es ist in diesen Fällen nicht gehalten, den angefochtenen Beschluss wegen der unterlassenen Anhörung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05).v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/2005 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage für Spritzgusswerkzeuge
- Wolters Kluwer
Verbleibensvoraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage; Erfüllen der Voraussetzung des Verbleibens bei kurzfristigem Einsetzen des Wirtschaftsgutes außerhalb der Fördergebietes; Investitionszulage trotz Beurteilung des Produktionseinsatzes von ...
- rechtsportal.de
InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage bei Spritzgusswerkzeugen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage bei Spritzgusswerkzeugen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/2005
- BFH, 04.12.2009 - III B 120/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 28.11.2002 - III R 4/00
Investitionszulage für Sende- und Übertragungswagen
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Ebenso spielten die betrieblichen und branchenbedingten Besonderheiten eine wesentliche Rolle (vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2002 III R 4/00, BStBl. II 2003, 365).Ausnahmen lässt die Rechtsprechung für Wirtschaftsgüter zu, die einer Betriebsstätte nicht räumlich zugeordnet werden können, weil sie - wie z.B. Transportmittel, Baugeräte, Messestände usw. - ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte eingesetzt zu werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.11.2002 III R 4/00, BStBl II 2003, 365).
34Die Notwendigkeit, dass branchenbedingten Besonderheiten und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausreichend Rechnung getragen werden muss, ergibt sich nur bei Wirtschaftsgütern, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2006 in BFH/NV 2007, 975 zur Aussage in seinem Urteil vom 28.11.2002 in BStBl II 2003, 365).
- BFH, 19.10.2006 - III R 52/05
InvZul: Fördergebiet, Verbleibenszeitraum
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Die Spritzgusswerkzeuge stehen nicht in einem losen Zusammenhang zu einer Betriebsstätte (BFH-Urteil vom 19.10.2006 III R 52/05, BFH/NV 2007, 974), der eine Ausnahme von der Verbleibensvoraussetzung zulassen könnte.Die Zulagenförderung würde zu einem unangebrachten Wettbewerbsnachteil bei Unternehmen führen, die keine Betriebsstätte im Fördergebiet haben; schließlich ist es nach der Übergabe an die Klägerin über ein Jahr zu einem unstreitigen Einsatz zur Serienfertigung außerhalb des Fördergebiets gekommen (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2006 in BFH/NV 2007, 974).
- BFH, 15.10.1976 - III R 139/74
Keine Rückzahlung der Investitionszulage bei Verschrottung vor Ablauf von drei …
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
So liege der Sachverhalt hier ähnlich wie in der Entscheidung des BFH vom 15.10.1976 III R 139/74 (BStBl II 1977, 59), wo wirtschaftlicher Verbrauch infolge Verschrottung die Investitionszulage gerechtfertigt habe.Abweichend vom vorliegenden Fall, wurden in den von der Klägerin genannten Urteilen die Wirtschaftsgüter gerade nicht außerhalb des Fördergebiets zu Produktionszwecken eingesetzt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15.10.1976 III R 139/74, BStBl II 1977, 59).
- BFH, 07.02.2002 - III R 14/00
Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er …
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Ein Wirtschaftsgut, das - wenn auch nur kurzfristig - außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, erfüllt daher in der Regel die Verbleibensvoraussetzung nicht (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2002 III R 14/00, BStBl II 2002, 312, m.w.N.).Bei anderen Wirtschaftsgütern, die nicht für den Einsatz im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte bestimmt und geeignet sind (z.B. Messestände), ist allenfalls ein kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets für die Gewährung der Investitionszulage unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2002 in BStBl II 2002, 312 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 17.12.1998 III B 4/97, BFH/NV 1999, 825; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 379, Tz. 53 für Zeiträume von nicht länger als 1 Monat).
- BFH, 28.11.2006 - III R 17/05
InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
34Die Notwendigkeit, dass branchenbedingten Besonderheiten und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausreichend Rechnung getragen werden muss, ergibt sich nur bei Wirtschaftsgütern, die ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich einer Betriebsstätte eingesetzt zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2006 in BFH/NV 2007, 975 zur Aussage in seinem Urteil vom 28.11.2002 in BStBl II 2003, 365). - BFH, 17.12.1998 - III B 4/97
InvZul; Verbleibensvoraussetzungen
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Bei anderen Wirtschaftsgütern, die nicht für den Einsatz im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte bestimmt und geeignet sind (z.B. Messestände), ist allenfalls ein kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets für die Gewährung der Investitionszulage unschädlich (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2002 in BStBl II 2002, 312 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 17.12.1998 III B 4/97, BFH/NV 1999, 825; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 379, Tz. 53 für Zeiträume von nicht länger als 1 Monat). - BFH, 10.12.1998 - III R 113/95
InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Bei Transportmitteln (z.B. Kfz und Schiffen) wird eine räumliche Bindung an das Fördergebiet noch anerkannt, wenn sie überwiegend, d.h. an mehr als 183 Tagen pro Jahr der Bindungsfrist, und regelmäßig, d.h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, im Fördergebietsverkehr eingesetzt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.12.1998 III R 113/95, BFH/NV 1999, 965, m.w.N.; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 2001, BStBl I 2001, 379, Tz. 51). - BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05
Die Wirtschaftsgüter waren technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht und hatten auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert, so dass sie verschrottet bzw. abgebrochen wurden (BFH-Urteil vom 19.09.2001 III R 84/97, BStBl II 2002, 106).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 29.09.2005 - 61 StVK 459/05
- OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ws 304/05
- OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05, 2 Ws 305/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 16.12.1999 - 2 Ws 52/99
Bedingte Entlassung, zwingende mündliche Anhörung, Verzicht, Nachholung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
Für den Fall einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer gem. § 57 StGB im Verfahren nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass eine Nachholung der mündlichen Anhörung selbst dann geboten ist, wenn der Verurteilte zunächst wirksam auf die mündliche Anhörung verzichtet hat und sich aus seiner Beschwerde ableiten lässt, dass er neben der Auseinandersetzung mit der Sachentscheidung auch vorträgt, dass er nunmehr bereit ist, sich anhören zu lassen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 16.12.1999 - 2 Ws 52/99 -). - OLG Hamm, 19.06.2001 - 1 Ws 107/01
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2005 - 2 Ws 304/05
§§ 454 i.V.m. § 463 Abs. 3 StPO zu treffenden Entscheidungen persönlich durch die Strafvollstreckungskammer zu hören, von der persönlichen Anhörung kann ausnahmsweise vertretbar nur dann abgesehen werden, wenn der persönliche Eindruck angesichts der Bedeutung der Sache und der Schwierigkeit der konkret zu treffenden Entscheidung nicht von entscheidender Bedeutung ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 1 Ws 107/01 -).