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   LG Hamburg, 17.11.2017 - 306 S 1/17   

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https://dejure.org/2017,45725
LG Hamburg, 17.11.2017 - 306 S 1/17 (https://dejure.org/2017,45725)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2017 - 306 S 1/17 (https://dejure.org/2017,45725)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2017 - 306 S 1/17 (https://dejure.org/2017,45725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 155 Abs 1 S 1 VVG, § 823 Abs 1 BGB
    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall: Kollision eines über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahrenden Kfz mit einem rückwärtsfahrenden Kfz

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Über Bordstein einfahrendes Kfz mit rückwärtsfahrendem Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision beim Einfahren auf die Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Soweit ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, VRS 45, 461; OLG Celle, VersR 1964, 249 [zu § 17 StVO aF]; LG Hamburg, Urteil vom 17. November 2017 - 306 S 1/17, juris Rn. 12; LG Saarbrücken, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 13 S 80/10, juris Rn. 7 f.) sowie der Literatur (Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 10 StVO Rn. 2) das Bestehen der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5, § 10 Satz 1 StVO allein gegenüber dem fließenden Verkehr annimmt, weil allein im Verhältnis zu diesem wegen der dort typischerweise bestehenden höheren Geschwindigkeiten eine besondere Gefahrensituation bestehe, ist diese Auffassung mit dem Wortlaut der genannten Normen nicht vereinbar, nach dem unterschiedslos die Gefährdung "anderer Verkehrsteilnehmer" auszuschließen ist.
  • LG Hamburg, 06.09.2021 - 306 S 85/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Rechtsabbiegen in die linke

    Zwar hat diese Entscheidung dazu geführt, dass die hiesige Kammer nicht mehr (s. etwa Urteil der hiesigen Kammer v. 2.7.2021 - 306 S 15/21) an ihrer etwa im Urteil vom 17.11.2017 (306 S 1/17) vertretenen Rechtsauffassung festhält, wonach § 9 Abs. 5 StVO primär die besondere Sorgfaltspflicht gegenüber dem fließenden Verkehr schütze.
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