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   LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14   

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LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14 (https://dejure.org/2015,30822)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2015 - 308 O 143/14 (https://dejure.org/2015,30822)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2015 - 308 O 143/14 (https://dejure.org/2015,30822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Reparaturaustauschteile

    Art 10 Abs 1 EGV 6/2002, Art 19 Abs 1 EGV 6/2002, Art 82 Abs 1 EGV 6/2002, Art 82 Abs 5 EGV 6/2002, Art 89 Abs 1 Buchst a EGV 6/2002
    Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Autofelgen: Internationale und örtliche Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichts; Aussetzungsgrund einer negativen Feststellungsklage umgekehrten Rubrums in Italien; ...

  • damm-legal.de

    Zur Geschmacksmusterverletzung durch Nachbildung eines Felgendesigns

  • kanzlei.biz

    Autofelgen-Modell stellt keine Ausnahme vom Geschmacksmusterschutz dar

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Autofelgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Geschmacksmusterverletzung durch Nachbildung eines Felgendesigns

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geschmacksmuster eines Felgendesigns

Besprechungen u.ä.

  • caspers-mock.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Maltesische Torpedo - Der Maltesische Torpedo - Gefahr für deutsche Unternehmen durch ausländische einstweilige Verfügungen?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Indem sich die Klägerin auf ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster berufe, missbrauche sie schließlich eine marktbeherrschende Stellung i.S.v. Art. 102 AEUV (vgl. EuGH GRUR Int. 1990, 141 - Volvo/Veng; GRUR Int. 1990, 140 - CICRA/Renault ).

    So kommt eine solche Schutzeinschränkung nach Auffassung des EuGH etwa dann in Betracht wenn der Rechteinhaber willkürlich die Belieferung bestimmter Werkstätten verweigert, unangemessene Ersatzteilpreise verlangt oder die Lieferung von Ersatzteilen einstellt, obwohl die entsprechenden Fahrzeuge noch im Gebrauch sind (vgl. EuGH, GRUR Int 1990, 140 - CICRA/Rägie Renault).

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Indem sich die Klägerin auf ihr Gemeinschaftsgeschmacksmuster berufe, missbrauche sie schließlich eine marktbeherrschende Stellung i.S.v. Art. 102 AEUV (vgl. EuGH GRUR Int. 1990, 141 - Volvo/Veng; GRUR Int. 1990, 140 - CICRA/Renault ).

    "Der EuGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der bloße Erwerb eines von der Rechtsordnung gewährten ausschließlichen Rechts, dessen Substanz in der Befugnis besteht, die Herstellung und den Verkauf der geschützten Erzeugnisse durch unbefugte Dritte zu untersagen, grundsätzlich nicht als ein missbräuchliches Mittel zur Ausschaltung des Wettbewerbs angesehen werden kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in einer beherrschenden Stellung ausgehen sollte (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 141- Volvo; GRUR Int 1995, 490 - Magill).

  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 163/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Auch in der deutschen Rechtsprechung werden strenge Anforderungen an den Missbrauchseinwand in Bezug auf Art. 27 EuGVVO gestellt (vgl. etwa BGH zum Az. V ZB 163/12 = BeckRS 2013, 19171 Tz 21; OLG München zum Az. 21 W 1098/11).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Insoweit hätte die Kammer selbst bei Entscheidungserheblichkeit der Auslegungsfrage eine Vorlage nicht für erforderlich gehalten, da die Auslegung von Art. 110 GGV nicht zweifelhaft erscheint (s. EuGH NJW 1983, 1257 - Cilfit ).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    "Der EuGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der bloße Erwerb eines von der Rechtsordnung gewährten ausschließlichen Rechts, dessen Substanz in der Befugnis besteht, die Herstellung und den Verkauf der geschützten Erzeugnisse durch unbefugte Dritte zu untersagen, grundsätzlich nicht als ein missbräuchliches Mittel zur Ausschaltung des Wettbewerbs angesehen werden kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in einer beherrschenden Stellung ausgehen sollte (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 141- Volvo; GRUR Int 1995, 490 - Magill).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Weiter, können außergewöhnliche Umstände dann gegeben sein, wenn die Inanspruchnahme des eingeräumten Immaterialgüterrechts ohne rechtfertigenden Grund in einer Weise ausgeübt wird, der jeglichen Wettbewerb ausschließt und die Einführung neuer Produkte verhindert (vgl. EuGH, GRUR 2004, 524 - IMS/Health).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Es bedarf auch keiner näheren Auseinandersetzung mit der Frage, ob das vorliegende Klagverfahren deshalb nicht ausgesetzt werden muss, weil es an einer territorialen Überschneidung der Klagbegehren der negativen Feststellungsklage in Italien einerseits und der hiesigen Klage andererseits fehlen könnte, sowie mit der weiteren Frage, ob das erkennende Gericht befugt wäre, hierüber zu befinden (vgl. allg. BGH GRURInt 2012, 74 - zum Fall nationaler Geschmacksmuster; vgl. im Parallelverfahren LG Düsseldorf zum Az. 14c 183/13 unter A. I. 1. b)).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die missbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (vgl. EuGH Rs. C-367/96 Rn 20 m.w.Nachw. - Kefalas ; Rs. C-373/97 Rn 33 ff. - Diamantis , dort jeweils zu Fällen, in denen nationale Gerichte Bestimmungen des nationalen Rechts angewendet haben, um zu prüfen, ob ein sich aus einer Gemeinschaftsbestimmung ergebendes Recht missbräuchlich ausgeübt werde; s. außerdem EuGH Rs. C-352/13 Tz 29, BeckEuRS 2015, 432204,zur möglichen "Zweckentfremdung" der Zuständigkeitsregelung in Art. 6 Nr. 1 EuGVVO).
  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Dahinstehen kann, ob die negative Feststellungsklage der hiesigen Beklagten in Italien deswegen schon nicht zeitlich vorrangig i.S.v. Art. 27 EuGVVO war, weil sie der hiesigen Klägerin möglicherweise nicht wirksam zugestellt worden ist (vgl. dazu in einem Parallelverfahren LG Düsseldorf zum Az. 14c 183/13 - BeckRS 2015, 08356 - unter A. III. 1. a)).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Auszug aus LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14
    Dann kann der Klägerin als Rechteinhaberin nicht versagt werden, bei Gerichten in diesen verschiedenen Ländern Rechtsschutz nachzusuchen (so schon OLG Stuttgart zum Az. 2 U 46/14, GRUR 2015, 380 Tz 34).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

  • EuGH, 12.05.1998 - C-367/96

    Kefalas u.a.

  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Für Teile, die - wie Felgen und Radkappen für Kraftfahrzeuge - über eine eigenständige und unabhängige Stilfunktion verfügen, die das Ergebnis einer Wahl des Designs darstellt und vom Design des übrigen Erzeugnisses unbeeinträchtigt bleibt, kommt nach dieser Ansicht eine Privilegierung dagegen nicht in Frage (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2015 - 14c O 183/13, juris Rn. 66; LG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015 - 308 O 143/14, juris Rn. 71 ff.; Ruhl, GGV, 2. Aufl., Art. 110 Rn. 29; Ebert-Weidenfeller, GRUR-Prax 2014, 56 und GRUR-Prax 2015, 12; Hackbarth, GRUR-Prax 2015, 481; Würtenberger/Loschelder, GRUR 2015, 348, 349; Ruhl, GRUR 2015, 753, 754; Kur, GRUR 2016, 20, 22).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

    Insoweit hat das Landgericht Hamburg in seinem einen Parallelfall betreffenden Urteil vom 18.09.2015 (308 O 143/14, vorgelegt als Anlage K 27) wie folgt ausgeführt (unter A.II.1.c.bb.(3)(c)):.

    Eine Übertragung dortiger Begrifflichkeiten bzw. Auslegungsergebnisse auf Art. 110 GGV scheidet deshalb aus (LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2015, 308 O 143/14, S. 17, vorgelegt als Anlage K 27; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, 2 U 46/14, S. 26, vorgelegt als Anlage K 32 Nr. 4).

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