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   LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06   

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https://dejure.org/2006,29964
LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06 (https://dejure.org/2006,29964)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2006 - 308 O 26/06 (https://dejure.org/2006,29964)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - 308 O 26/06 (https://dejure.org/2006,29964)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
    Ihre Aktivlegitimation als Verlag folgt daraus, dass sie Inhaberin umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte ist und ein berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung hat, da ihr durch eine unberechtigte Nutzung des Musikwerks als Handy-Klingelton auch eigene Lizenzeinnahmen entgehen (BGH GRUR 1999, 984, 985 "Laras Tochter"; Urteil des HansOLG H. vom 18. Januar 2006, Gz. 5 U 58/05).

    Das Hanseatische Oberlandesgericht H. hat in seiner Entscheidung vom 18. Januar 2006 (Gz. 5 U 58/05) dazu ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 20.12.1994 - 11 U 63/94

    Springtoifel

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
    Unter einer anderen Beeinträchtigung in diesem Sinne kommen auch Nutzungsformen in Betracht, durch die das Werk indirekt betroffen ist, etwa wenn das Werk in einem die Rechte des Urhebers verletzenden Zusammenhang präsentiert wird (s. dazu eingehend Schriecker-Dietz, UrhR, 2. Aufl., § 14 Rn. 23 und als Beispielsfall OLG Frankfurt GRUR 1995, 215, 216 " Springtoifel ": Veröffentlichung von Musik auf einem Sampler mit Musikstücken aus der rechtsradikalen Szene).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
    Ihre Aktivlegitimation als Verlag folgt daraus, dass sie Inhaberin umfassender ausschließlicher Nutzungsrechte ist und ein berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung hat, da ihr durch eine unberechtigte Nutzung des Musikwerks als Handy-Klingelton auch eigene Lizenzeinnahmen entgehen (BGH GRUR 1999, 984, 985 "Laras Tochter"; Urteil des HansOLG H. vom 18. Januar 2006, Gz. 5 U 58/05).
  • LG Hamburg, 04.04.2001 - 308 O 112/01

    Handy-Klingeltöne / Handy - Klingelton

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird (Senat GRUR-RR 2002, 249, 251; zuvor LG H. GRUR-RR 2001, 259).
  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
    Vielmehr dient die Musik bei der Nutzung als Handy-Klingelton als rein funktionales Erkennungszeichen, für das der künstlerische Gehalt, die dramaturgische Komposition usw. des Werks nur nebensächlich sind und ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das "Annehmen" des Gesprächs gerade bewusst zerstört wird (Senat GRUR-RR 2002, 249, 251; zuvor LG H. GRUR-RR 2001, 259).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
    Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 - "Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es für eine Coverversion bejaht wird (Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens 308 O 26/06 haben die Parteien unter anderem darüber gestritten, inwieweit die Beklagte berechtigt ist, sog. monophone bzw. polyphone Klingeltöne anzubieten, denen Musikstücke von Künstlern zu Grunde liegen, die bei der Klägerin unter Vertrag stehen bzw. deren Rechte sie in Deutschland wahrnimmt.
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