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   LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07   

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LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07 (https://dejure.org/2007,4256)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2007 - 308 O 32/07 (https://dejure.org/2007,4256)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 308 O 32/07 (https://dejure.org/2007,4256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ein Usenet-Provider kann als Störer für die Eingriffe Dritter in urheberrechtlich geschützte Verwertungsrechte und auf Unterlassung haften, wenn er diese offensichtlich bewirbt und die Zugangsvermittlung zum Usenet unter Vernachlässigung von Prüfungspflichten anbietet.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer Gesellschaft englischen Rechts wegen einer Urheberrechtsverletzung durch eine Zugangsvermittlung in das sog. UseNet sowie bestimmter Formen der Bewerbung einer solchen Zugangsvermittlung; Verletzung von Prüfungspflichten als Voraussetzung einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    UseNet

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 16, 19a, 97 Abs. 1 UrhG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Usenet-Providers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung für die Zugangsvermittlung bei UseNet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    GEMA weiter erfolgreich im Kampf gegen Usenet-Zugangsvermittler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 333
  • ZUM 2007, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Für eine objektiv rechtswidrige Verletzung eines Urheberrechts - bzw. deren unmittelbares Bevorstehen - ist es ausreichend, dass zwischen dem zu verbietenden Verhalten und dem befürchteten rechtswidrigen Eingriff ein adäquater Ursachenzusammenhang besteht ( BGH , GRUR 1984, 54 (55) - Kopierläden; GRUR 1965, 104 (105) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II), d. h., dass das Verhalten eine nicht hinweg zu denkende Bedingung des Verletzungserfolgs ist.

    Danach gilt folgende Rechtslage: Wird ein Medium zur Verfügung gestellt, das neben seiner rechtmäßigen Benutzung auch zu Eingriffen in die Rechte Dritter benutzt werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, ob nach objektiver Betrachtung der rechtsverletzende Gebrauch nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt ( BGH , GRUR 1965, 104 (105) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II) und ob dem Inhaber des Mediums eine Haftung billigerweise zugemutet werden kann.

    In den im Rechtsleben sehr häufigen Fällen der Lieferung von Stoffen und Geräten, die von den Erwerbern nicht nur zum rechtmäßigen Gebrauch, sondern auch zu Eingriffen in Rechte und Rechtsgüter Dritter benutzt werden können (Gifte, Waffen etc.), kommt es für den Ursachenzusammenhang zwar auch darauf an, ob bei der gebotenen objektiven Betrachtung gerade der rechtsverletzende Gebrauch der Sachen nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit lag, wobei der Umstand, dass die unmittelbare Rechtsverletzung von einem selbstständig handelnden Dritten vorgenommen wird und der Inhaber des Mediums nur mittelbarer Störer ist, den Ursachenzusammenhang nicht ausschließt ( BGH , GRUR 1984, 54 (55) - Kopierläden; GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II).

    Anders liegt es hingegen, wenn zum Beispiel Instrumente geliefert werden, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in der Regel einen Eingriff in die Rechte Dritter mit sich bringt, dieser Gebrauch sich aber im privaten Bereich abspielt, der einer wirksamen und der Allgemeinheit zumutbaren Kontrolle weitgehend entzogen ist ( BGH , GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II).

    Gerade dann, wenn man den ausschlaggebenden Grund dafür, den Urheber dagegen zu schützen, dass Rechtsverletzungen vorgenommen werden, in dem Umstand erblickt, dass durch die Lieferung eines dazu eingerichteten Mediums die massenhaft stattfindende Vervielfältigung in einer allen Qualitätsansprüchen gerecht werdenden Ausführung von vornherein vom gewerblichen in den privaten Bereich verlagert wird, muss derjenige als für die Verletzung des Urheberrechts mitverantwortlich angesehen werden, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit dem privaten Vervielfältiger das Rüstzeug und die Möglichkeit zur mühelosen Vervielfältigung schafft ( BGH , GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Der Umfang dieser Prüfungspflichten bestimmt sich unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen sowie im Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden (vgl. nur BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 864)).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 11. März 2004 zum dortigen Az. I ZR 304/01 hierzu u. a. das Folgende ausgeführt (GRUR a. a. O.):.

    Das kann hier aber dahinstehen, da die Haftungsprivilegierung des TDG nicht den hier geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung urheberrechtlicher Verletzungshandlungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2004, 860 ff. (S. 862)).

    Gemäß Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG müssen also Unterlassungsansprüche auch nach dieser Richtlinie nicht von dem in dieser Vorschrift formulierten Haftungsprivileg erfasst sein (vgl. BGH GRUR 2004, S. 860 ff. (S. 863)).

  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2006 (Az. 5 U 78/05; veröffentlicht in ZUM 2006, S. 414 ff.) ist die Antragstellerin der Auffassung, die Antragsgegner hafteten über die vermittels ihres Dienstes ermöglichten Rechtsverletzungen als Störer.

    Auch hieraus folgt die Störerhaftung der Antragsgegnerin zu 1. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2006 (Az. 5 U 78/05; veröffentlicht in GRUR-RR 2006, S. 148 ff. (S. 150-154)) in einem ähnlich gelagerten Fall u. a. das Folgende ausgeführt:.

    Zu den Grenzen der Störerhaftung hat das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2006 (Az. 5 U 78/05, a. a. O.) u. a. das Folgende ausgeführt:.

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Für eine objektiv rechtswidrige Verletzung eines Urheberrechts - bzw. deren unmittelbares Bevorstehen - ist es ausreichend, dass zwischen dem zu verbietenden Verhalten und dem befürchteten rechtswidrigen Eingriff ein adäquater Ursachenzusammenhang besteht ( BGH , GRUR 1984, 54 (55) - Kopierläden; GRUR 1965, 104 (105) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II), d. h., dass das Verhalten eine nicht hinweg zu denkende Bedingung des Verletzungserfolgs ist.

    In den im Rechtsleben sehr häufigen Fällen der Lieferung von Stoffen und Geräten, die von den Erwerbern nicht nur zum rechtmäßigen Gebrauch, sondern auch zu Eingriffen in Rechte und Rechtsgüter Dritter benutzt werden können (Gifte, Waffen etc.), kommt es für den Ursachenzusammenhang zwar auch darauf an, ob bei der gebotenen objektiven Betrachtung gerade der rechtsverletzende Gebrauch der Sachen nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit lag, wobei der Umstand, dass die unmittelbare Rechtsverletzung von einem selbstständig handelnden Dritten vorgenommen wird und der Inhaber des Mediums nur mittelbarer Störer ist, den Ursachenzusammenhang nicht ausschließt ( BGH , GRUR 1984, 54 (55) - Kopierläden; GRUR 1965, 104 (106) - Personalausweise/Tonbandgeräte-Händler II).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    "(1) Mit Recht ist das BerGer. Davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 (17) = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH , GRUR 2002, 618 (619) = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m. w. Nachw.).

    "Denn die Frage, wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen ( BGH , GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; GRUR 1995, 62 (64) - Betonerhaltung; GRUR 1997, 313 (315) - Architektenwettbewerb I).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92

    Betonerhaltung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    "Denn die Frage, wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen ( BGH , GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; GRUR 1995, 62 (64) - Betonerhaltung; GRUR 1997, 313 (315) - Architektenwettbewerb I).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Die Antragsgegner zu 2 und zu 3 als die gesetzlichen Vertreter der Antragsgegnerin zu 1 haften jedenfalls seit der Abmahnung durch die Antragstellerin auf Unterlassung der beanstandeten Handlung aus dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1986, 248 ff. (S. 250-251)).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre neben einer Einstellung des zu unterlassenden Verhaltens die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich gewesen (vgl. BGH GRUR 1990, 617, S. 624; Möhring/Nicolini/Lütje, UrhG, aaO., § 97 Rn. 120, 125; Schricker/Wild, aaO., § 97 Rn. 42; Dreier/Schulze, aaO., § 97 Rn. 41, 42), wie sie erfolglos verlangt worden ist.
  • LG Hamburg, 04.01.2005 - 312 O 753/04

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters über die Internet-Versteigerungsplattform

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    Sofern die Antragsgegnerin zu 1 nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass erneut entsprechende Musikwerke über ihren Dienst aus dem UseNet herunterladbar sind, wirkt sie damit in einer eine Störerhaftung im oben dargestellten Sinne begründenden Art und Weise an den von ihren Nutzern begangenen Rechtsverletzungen mit (vgl. auch Landgericht Hamburg , Zivilkammer 12, Urteil vom 4. Januar 2005 zum Az.: 312 O 753/04, Seite 16).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07
    "(1) Mit Recht ist das BerGer. Davon ausgegangen, dass derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 148, 13 (17) = GRUR 2001, 1038 = NJW 2001, 3265 - ambiente.de; BGH , GRUR 2002, 618 (619) = WRP 2002, 532 - Meißner Dekor, m. w. Nachw.).
  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

    Dem steht auch das im Termin angesprochene Urteil des LG Hamburg vom 19.2.2007 (AZ. 308 O 32/07) nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07

    Zugangsvermittlung zum UseNet: Haftung bei Herunterladen illegaler Musikkopien;

    Die Kammer bestätigt hiermit ihre Entscheidung vom 19.02.2007 (ZUM 2007, 492) auch für den Fall, dass der Zugangsvermittler zum UseNet das Auffinden von Musikdateien im Internet in der Bewerbung nicht besonders hervorhebt, und weicht insoweit von einem Urteil des Landgerichts München I vom 19.04.2007 (ZUM 2007, 496) mit einer parallelen Sachverhaltsgestaltung ab.
  • LG Hamburg, 13.12.2007 - 315 O 553/07

    Wettbewerbsbeschränkung: Abschalten von Online-Werbeanzeigen eines

    Sie hat mit Recht auf aktuelle Rechtsprechung verwiesen (s. etwa LG Hamburg zum Az. 308 O 32/07 - Anlage AG 10), die unter bestimmten Voraussetzungen eine Mithaftung des U...-Providers für begangene Urheberrechtsverstöße annimmt.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 18.01.2007 - 308 O 32/07   

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LG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2007 - 308 O 32/07 (https://dejure.org/2007,37245)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 308 O 32/07 (https://dejure.org/2007,37245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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