Rechtsprechung
   LG Hamburg, 09.03.2010 - 308 O 536/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 890 ZPO
    1.500,00 EUR Ordnungsgeld gegen Rapidshare-Betreiber wegen fortgesetzter Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld von 1.500 gegen Rapidshare wegen Verstoß gegen einstweilige Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen einstweilige Verfügung kostet Rapidshare Ordnungsgeld iHv. 1.500 EUR

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld kann festgesetzt werden bei Verstoß von Mitarbeitern gegen Verbot bestimmte Musiktitel auf einer Website zugänglich zu machen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht