Rechtsprechung
| LG Hamburg, 09.03.2010 - 308 O 536/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§ 890 ZPO
- Justiz Hamburg
Ordnungsmittelfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Verbotsverfügung
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 890 ZPO
1.500,00 EUR Ordnungsgeld gegen Rapidshare-Betreiber wegen fortgesetzter Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer - blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Ordnungsgeld von 1.500 gegen Rapidshare wegen Verstoß gegen einstweilige Verfügung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen einstweilige Verfügung kostet Rapidshare Ordnungsgeld iHv. 1.500 EUR
- lto.de (Kurzinformation)
Ordnungsgeld kann festgesetzt werden bei Verstoß von Mitarbeitern gegen Verbot bestimmte Musiktitel auf einer Website zugänglich zu machen
