Rechtsprechung
LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 77 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
Urheberrechtsverletzung durch gewerbliches Handeltreiben mit sog. "Schwarzpressungen" von Bild-Tonträgern nicht-autorisierter Konzertmitschnitte: Einschränkung der Täterhaftung wegen mangelnder Erkennbarkeit von sog. "Bootlegs" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Händler haftet beim Vertrieb von rechtswidrigen Bootleg-Aufnahmen, auch ohne dies erkannt zu haben
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 13.09.2012 - 35a C 159/12
- LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 88/13
- BVerfG, 04.05.2017 - 1 BvR 2584/16
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11
Haftung eines Online-Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
Soweit das Landgericht Hamburg eine Täter- oder Störerhaftung eines Online-Buchhändlers für urheberrechtsverletzende Inhalte der von ihm vertriebenen Bücher verneint hat, weil Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG Buchhändler im Interesse einer ungehinderten Medienverbreitung in seinen Schutzbereich einbeziehe (GRUR-RR 2011, 249f), lasse sich das auf den Verkauf von Bildtonträgern nicht übertragen.Da die Berufung sich u.a. auf ein Urteil der erkennenden Kammer vom 11.03.2011 stützt (LG Hamburg, 308 O 16/11, GRUR-RR 2011, 249 - Onlinebuchhändler), sieht die Kammer sich gleichwohl zu den folgenden weiteren Ausführungen zur Frage der Passivlegitimation veranlasst.
Die erkennende Kammer hat in ihrem Eingangs der Gründe genannten "Online-Buchhändler"-Urteil vom 11.03.2011 (GRUR-RR 2011, 249) für den Regelfall eine täterschaftliche Haftung eines Onlinebuchhändlers für bestimmte Inhalte eines von ihm vertriebenen Buches abgelehnt, weil dieser insoweit als technischer Verbreiter des Mediums Buch in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG falle und faktisch keine Möglichkeit habe, einen rechtsverletzenden Inhalt eines Buches erkennen zu können.
- BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96
Möbelklassiker
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
I ZR 120/96 (GRUR 1999, 418 - Möbelklassiker) bei der Frage der Haftung eines Presseunternehmens wegen des Abdrucks von Anzeigen mit urheberrechtsverletzendem Inhalt nicht mit einer Täterhaftung auseinandergesetzt, sondern nur mit der von der Vorinstanz bejahten Gehilfenhaftung, die wegen fehlenden Gehilfenvorsatzes verneint wurde.Hinsichtlich der BGH-Entscheidung "Möbelklassiker" (GRUR 1999, 418) und der KG-Entscheidung "Haschischraucher" (GRUR-RR 2005, 250) folgt das bereits daraus, dass die verletzenden Inhalte von Dritten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Presseunternehmen eingestellt worden waren.
- KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05
Urheberrechtsverletzung in einer Zeitungsannonce: Unterlassungsanspruch gegen den …
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
5 W 1/05 (GRUR-RR 2005, 250 - Haschisch-Raucher) eine täterschaftliche Haftung eines Presseverlages für den widerrechtlichen Abdruck einer urheberrechtlich geschützten Comicfigur eines Haschisch-Rauchers in einer Zeitungsanzeige verneint.Hinsichtlich der BGH-Entscheidung "Möbelklassiker" (GRUR 1999, 418) und der KG-Entscheidung "Haschischraucher" (GRUR-RR 2005, 250) folgt das bereits daraus, dass die verletzenden Inhalte von Dritten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Presseunternehmen eingestellt worden waren.
- LG Berlin, 14.11.2008 - 15 O 120/08
Buchhandel - Preisangaben - Urheberschutz - Wettbewerbsverstöße
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
Unter Bezugnahme auf die bereits vom Amtsgericht genannte Entscheidung des Landgerichts Hamburg und eine Entscheidung des LG Berlin (GRUR-RR 2009, 216) vertieft die Beklagte ihre Argumentation, dass sie weder als Täterin noch als Störerin hafte.15 O 120/08 (GRUR-RR 2009, 216 - Buchhändlerhaftung) eine täterschaftliche Haftung eines Buchhändlers abgelehnt, weil diesem die dafür erforderliche Tatherrschaft fehle.
- LG Hamburg, 13.04.2012 - 308 O 125/12
Online-Händler haftet für unlizenzierte Konzert-DVDs
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
308 O 125/12 (BeckRS 2012, 08823) eine Übertragung der Gründe ihrer "Online-Buchhändler"-Entscheidung auf einen Online-Händler von Ton- und Bildtonträgern abgelehnt. - OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die …
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
11 U 9/07 (BeckRS 2008, 00256 = ZUM-RD 2008, 128) einen Unterlassungsanspruch gegen eine Presse-Großhändlerin für die Weiterverbreitung eines Pressemagazins abgelehnt, in dem sich ein persönlichkeitsrechtsverletzender Bericht befand. - LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09
Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.3.2009 (BeckRS 2009 10948 - Dean Reed) ebenfalls einen Online-Buchhändler, der unwissentlich ein Buch im Sortiment anbot, in dem sich ein urheberrechtswidrig abgedrucktes Foto befand, weder als Täter noch als Teilnehmer oder Störer auf Unterlassung haften lassen.
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13
Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke
Deren Berufung ist ohne Erfolg geblieben (LG Hamburg, Urteil vom 26. April 2013 - 308 S 11/12, juris). - AG Hamburg, 18.02.2016 - 25b C 342/15
Verschuldensunabhängige Täterhaftung des Medienhändlers durch Verbreitung nicht …
Mit Urteil vom 26.04.2013 (Az: 308 S 11/12), das vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.11.2015 laut Pressemitteilung bestätigt worden ist, ergärzte das Landgericht Hamburg:. - LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 24/13
Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen einer Abmahnung wegen …
Mit weiterem Urteil vom 26.04.2013 (Az. 308 S 11/12) hat die erkennende Kammer dies ausdrücklich bestätigt und hierzu ausgeführt:. - LG Hamburg, 18.06.2013 - 310 O 182/12
LG Hamburg verbietet Verbreitung von importierten CDs aus den USA
Die Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg hat in einer (aktuellen) Entscheidung eine Verantwortlichkeit eines Händlers von Ton- und Bildtonträgern (bei sog. Bootlegaufnahmen) angenommen (Urteil vom 26.04.2013, Gz. 308 S 11/12, bislang nicht veröffentlicht; ähnlich bereits LG Hamburg, Zivilkammer 8, Beschluss vom 13.04.2012, Gz. 308 0 125/12, veröffentlicht in juris im Volltext sowie in BeckRS 2012, 08823 im Volltext).