Rechtsprechung
   LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18   

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https://dejure.org/2020,14921
LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18 (https://dejure.org/2020,14921)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2020 - 308 S 6/18 (https://dejure.org/2020,14921)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - 308 S 6/18 (https://dejure.org/2020,14921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 5 UrhG, § 24 Abs 1 UrhG, § 72 UrhG, Art 2 EGRL 29/2001
    Urheberrechtsschutz: Übernahme einer aus einem Lichtbildwerk herausgelösten Figur in einen Schwarz-Weiß-Zeichnung

  • online-und-recht.de

    Kein Urheberrechtsschutz für Bildausschnitt eines Bildes

  • kanzlei.biz

    Kein Urheberrechtsschutz für Bildausschnitt eines Soldaten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zeichnung nach Foto als freie Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Vervielfältigung eines Fotografieausschnitts

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Ein Teil eines Fotos wird nur begrenzt urheberrechtlich geschützt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Art. 2 InfoSoc-RL gilt nicht für Lichtbilder im Sinne von § 72 UrhG und Ausschnitte aus Lichtbildwerken die allein keinen Werkscharakter aufweisen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Verkauf von Produkten mit abgemalten Fotos

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Urheberrechtsschutz von Bildausschnitten

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Pastiche

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz eines Fotografieausschnitts

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz eines Fotografieausschnitts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einzelne Ausschnitte eines Fotos nur begrenzt urheberrechtlich geschützt

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Abgemaltes Motiv aus Lichtbild stellt keine Rechtsverletzung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 786
  • afp 2020, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Im Übrigen könne sich der Beklagte ohnehin nicht auf § 24 UrhG berufen, da nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.07.2019 - C-476/17, BeckRS 2019, 15823) das Vervielfältigungsrecht nach Art. 2 InfoSoc-Richtlinie (RL 2001/29/EG) lediglich in den von Art. 5 InfoSoc-Richtlinie abschließend genannten Fällen eingeschränkt werden dürfe.

    Zwar darf nach der Rechtsprechung des EuGH ein Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht keine Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die Vervielfältigungsrechte gemäß Art. 2 InfoSoc-RL vorsehen, die nicht in Art. 5 dieser Richtlinie vorgesehen sind (so in Bezug auf das Recht des Tonträgerherstellers gemäß Art. 2 lit. c) der InfoSoc-Richtlinie: EuGH Urt. v. 29.07.2019 - C-476/17, BeckRS 2019, 15823, Rn. 65 - Sampling als unerlaubte Vervielfältigung).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Maßgebend dabei ist ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen, in dessen Rahmen sämtliche übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2016, 1157, Rn. 21 - auf fett getrimmt; BGH, GRUR 2015, 1189, Rn. 41, 72 - Goldrapper; BGH, GRUR 2014, 258, Rn. 40 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm I).

    Von einer freien Benutzung im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann auszugehen, wenn für ein neues Werk zwar eigenpersönliche Züge eines geschützten älteren Werkes übernommen werden, diese aber angesichts der Eigenart des neuen Werkes in der Weise verblassen, dass die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbstständigen Werkschaffen erscheint (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 28.07.2016 - I ZR 9/15, GRUR 2016, 1157, Rn. 19 ff. - Auf fett getrimmt).

  • OLG Hamburg, 12.10.1995 - 3 U 140/95

    Power of Blue

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Wird eine auf einem bloßen Lichtbild abgebildete Person abgemalt, liegt angesichts des geringen Schutzumfanges des § 72 UrhG regelmäßig eine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG vor, denn die fotografierte Person hat der Fotograf nicht geschaffen, sodass er an deren Umrissen und Gestalt grundsätzlich keine Rechte besitzt (so: Schulze, in: Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 72, Rn. 17, i.V.m. § 24, Rn. 36, unter Berufung auf HansOLG, Urt. v. 12.10.1995 - 3 U 140/95, ZUM 1996, 315, 316 f. - Big Nudes).
  • BGH, 19.01.2017 - I ZR 242/15

    East Side Gallery - Urheberrechtsschutz: Fotografieren eines Werkes an

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Beschränkt sich die Vervielfältigung auf einen Teil des Werkes, ist bei dieser Prüfung nicht das gesamte Werk, sondern allein der vervielfältigte Teil des Werkes der neuen Gestaltung gegenüberzustellen (BGH, GRUR 2017, 390, Rn. 46 - East Side Gallery).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Die vervielfältigten Teile müssen dann jedoch Elemente enthalten, die die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringen (vgl. EuGH, EuZW 2009, 655, Rn. 39 - Infopaq; Leenen, in: Wandtke/Bullinger, InfoSoc-RL, 5. Aufl., Art. 2, Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 52/12

    Urheberrechtlichen Schutz einer literarischer Figuren

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Maßgebend dabei ist ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen, in dessen Rahmen sämtliche übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2016, 1157, Rn. 21 - auf fett getrimmt; BGH, GRUR 2015, 1189, Rn. 41, 72 - Goldrapper; BGH, GRUR 2014, 258, Rn. 40 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm I).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2020 - 308 S 6/18
    Maßgebend dabei ist ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen, in dessen Rahmen sämtliche übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2016, 1157, Rn. 21 - auf fett getrimmt; BGH, GRUR 2015, 1189, Rn. 41, 72 - Goldrapper; BGH, GRUR 2014, 258, Rn. 40 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm I).
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