Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1988 - 308/86   

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https://dejure.org/1988,2317
EuGH, 14.07.1988 - 308/86 (https://dejure.org/1988,2317)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 308/86 (https://dejure.org/1988,2317)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 308/86 (https://dejure.org/1988,2317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ministère public / Lambert

    EWG-Vertrag, Artikel 7 und 106
    Zahlungsbilanz - Liberalisierung des Zahlungsverkehrs - Devisentransfers, die sich auf den Warenverkehr beziehen - Gespaltener Devisenmarkt - Verpflichtung der Exporteure, die durch ihre Verkäufe erlangten Devisenbeträge dem bewirtschafteten Devisenmarkt zuzuführen - ...

  • EU-Kommission

    Ministère public / Lambert

  • Wolters Kluwer

    Devisenverkehr in der Gemeinschaft; Annahme von Banknoten bei Viehverkäufen ; Liberalisierung des Zahlungsverkehrs

  • Judicialis

    EWGV Art. 106; ; EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 106; EWGV Art. 177; EWGV Art. 3
    Zahlungsbilanz - Liberalisierung des Zahlungsverkehrs - Devisentransfers, die sich auf den Warenverkehr beziehen - Gespaltener Devisenmarkt - Verpflichtung der Exporteure, die durch ihre Verkäufe erlangten Devisenbeträge dem bewirtschafteten Devisenmarkt zuzuführen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freiheit des Zahlungsverkehrs bei laufenden Zahlungen - Verbot der umgekehrten Diskriminierung - System eines gespaltenen Devisenmarktes.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.11.1978 - 7/78

    Thompson

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 308/86
    November 1978 in der Rechtssache 7/78 ( Regina/Thompson, Slg . 1978, 2247 ) festgestellt hat - die Freiheit der für den freien Warenverkehr notwendigen Devisentransferierungen gewährleisten soll .
  • EuGH, 19.01.1984 - 230/80

    Klage von Beamten der Kommission auf Nichtigerklärung einer Verordnung zur

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 308/86
    November 1981 in der Rechtssache 230/80 ( Casati, Slg . 1981, 2595 ) entschieden hat, kann der Transfer von Banknoten nicht als für den freien Warenverkehr notwendig angesehen werden, da dieser Zahlungsmodus nicht üblich ist .
  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 308/86
    Januar 1984 in den Rechtssachen 286/82 und 26/83 ( Luisi und Carbone, Slg . 1984, 377 ) ausgeführt hat, erfasst Artikel 106 die laufenden Zahlungen, also Devisentransferierungen, die eine Gegenleistung im Rahmen einer dieser Leistung zugrundeliegenden Transaktion darstellen, während Artikel 67 den Kapitalverkehr betrifft, also Finanzgeschäfte, bei denen es in erster Linie um die Anlage oder die Investition des betreffenden Betrags und nicht um die Vergütung einer Dienstleistung geht .
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    8 Der Umstand, daß Unternehmen mit Verkaufstätigkeit in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen, nach denen der Weiterverkauf zum Verlustpreis teils verboten, teils zulässig ist, schafft keine Diskriminierung im Sinne von Artikel 7 EWG-Vertrag, da die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden staatlichen Rechtsvorschriften für jede Verkaufstätigkeit im Staatsgebiet ungeachtet der Staatsangehörigkeit der sie ausübenden Personen gelten (vgl. Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 308/86, Lambert, Slg. 1988, 4369).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a.

    Eine etwaige Ungleichbehandlung der Erzeuger eines Mitgliedstaats gegenüber denen aus anderen Mitgliedstaaten, die wie im vorliegenden Fall lediglich auf den Unterschieden zwischen den Rechtsvorschriften dieser Mitgliedstaaten beruht, bewirkt keine Diskriminierung im Sinne des Artikels 40 Absatz 3 EG-Vertrag, da die fraglichen nationalen Rechtsvorschriften alle betroffenen Erzeuger nach objektiven Kriterien erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 308/86, Lambert, Slg. 1988, 4369, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer

    Diese Regelung ist daher geeignet, die Betroffenen davon abzuhalten, eine Forderung in der Währung eines anderen Mitgliedstaats zu bezeichnen, und ihnen somit ein Recht zu nehmen, das ein Bestandteil des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs ist (vgl. zu Artikel 106 Absatz 1 EWG-Vertrag die Urteile vom 31. Januar 1984 in den Rechtssachen286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 28, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 308/86, Lambert, Slg. 1988, 4369, Randr.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 308/86   

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https://dejure.org/1988,19225
Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 308/86 (https://dejure.org/1988,19225)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.05.1988 - 308/86 (https://dejure.org/1988,19225)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 308/86 (https://dejure.org/1988,19225)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen R. Lambert.

    Freiheit des Zahlungsverkehrs bei laufenden Zahlungen - Verbot der umgekehrten Diskriminierung - System eines gespaltenen Devisenmarktes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 308/86
    Das vorlegende Gericht erwähnt als erste Bestimmung Artikel 67. Die an einen Exporteur in Belgien oder Luxemburg für die nach einem anderen Mitgliedstaat ausgeführten Waren geleisteten Zahlungen stellen jedoch keinen Kapitalverkehr im Sinne von Artikel 67 des Vertrages dar, wie sich klar aus den Ausführungen des Gerichtshofes unter den Randnummern 21 und 22 des Urteils in den verbundenen Rechtssachen 286/82 und 26/83 ergibt (Luisi und Carbone/Ministero del Tesoro, Slg. 1984, 377, 404): "... die laufenden Zahlungen [sind] Devisentransferierungen ..., die eine Gegenleistung im Rahmen einer dieser Leistung zugrundeliegenden Transaktion darstellen, während es sich beim Kapitalverkehr um Finanzgeschäfte handelt, bei denen es in erster Linie um die Anlage oder die Investition des betreffenden Betrags und nicht um die Vergütung einer Dienstleistung geht... Der Transfer von Banknoten kann daher nicht als Kapitalverkehr angesehen werden, wenn diesem Transfer eine Zahlungsverpflichtung entspricht, die sich aus einer Transaktion auf dem Gebiet des Waren- oder Dienstleistungsverkehrs ergibt.".
  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 308/86
    In die gleiche Richtung weisen Artikel 5 Absatz 1 der ersten Kapitalverkehrsrichtlinie, wo es heißt, diese Richtlinie beschränke nicht "das Recht der Mitgliedstaaten, die Art und die tatsächliche Durchführung der Geschäfte oder Transferzahlungen zu überprüfen oder die unerläßlichen Maßnahmen zu treffen, um Zuwiderhandlungen gegen ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu verhindern", sowie die Feststellung des Gerichtshofes in der Rechtssache 203/80 (Strafverfahren gegen Guerrino Casati, Sig. 1981, 2595, 2617, Randnr. 24), daß die ersten beiden Absätze von Artikel 106 "die Staaten ... nicht [verpflichten], die Ein- und Ausfuhr von Banknoten zum Zwecke der Durchführung von Handelsgeschäften zu genehmigen, wenn derartige Transfers für den freien Warenverkehr nicht notwendig sind", und daß "im Rahmen von Handelsgeschäften ... nicht davon auszugehen [ist], daß diese Art des Transfers, die übrigens nicht üblich ist, einer solchen Notwendigkeit entspricht".
  • EuGH, 25.01.1983 - 126/82

    Smit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 308/86
    1 Z 123/82|Generalanwalt beim EuGH; 30.11.1982; 126/82|FG Hessen; 25.03.1983; I 126/82|FG Saarland; 09.11.1983; I 126/82">126/82 (D. J. Smit Transport BV/Commissie Grensoverschrijdend Beroepsgoederenvervoer, Slg. 1983, 73, 92) heißt es:.
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