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   EGMR, 28.06.2011 - 30815/09   

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EGMR, 28.06.2011 - 30815/09 (https://dejure.org/2011,51911)
EGMR, Entscheidung vom 28.06.2011 - 30815/09 (https://dejure.org/2011,51911)
EGMR, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 30815/09 (https://dejure.org/2011,51911)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 643/12

    Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten

    Weitere Fälle des EGMR (Application No. 30815/09, Application No. 37159/09, Application No. 56424/10) betrafen unbegleitete Minderjährige und die spezielle Situation einer Mutter mit einem minderjährigen Kind (Application No. 2303/10).
  • VG Osnabrück, 23.01.2012 - 5 A 212/11

    Italien; Selbsteintrittsrecht; Überstellung

    Beim EGMR sind mehrere Verfahren anhängig, die in unterschiedlichen Konstellationen (Schwangerschaft, Sorge um medizinische Versorgung, Minderjährigkeit, Unterversorgung mit Lebensmitteln) eine Überstellung im Sinne der Dublin-II-Verfahrensregeln aus Finnland (EGMR Appl. No. 37159/09 sowie 30815/09), Schweden (EGMR Appl. No. 56424/10) und den Niederlanden (EGMR Appl. No. 2303/10) nach Italien zum Gegenstand haben und letztlich möglicherweise zum selben Ergebnis wie im Fall Griechenlands kommen werden (vgl. Timo Tohidipu, in DOSSIER Asyl- und Flüchtlingspolitik in Europa: Grenz- statt Menschenschutz? Justiz als Wächterin der Menschenrechte: Gerichtshöfe in Europa und ihr Verhältnis zur politisch-demokratischen Konstitution, http://www.migration-boell.de/web/migration/46_2960.asp).
  • VG Köln, 25.09.2012 - 14 K 5290/11

    Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens durch die Bundesrepublik im Wege

    Schließlich haben die bekannt gewordenen Informationen über die Situation von Asylbewerbern in Italien den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiederholt zu vorläufigen Entscheidungen nach Art. 39 der Verfahrensordnung (Rules of Court) mit dem Ziel der Verhinderung von Überstellungen nach Italien veranlasst, vgl. EGMR, Statements of Facts, vom 19. Oktober 2011 gegen die Bundesrepublik -Nr. 64208/11- sowie u.a. vom 14. September 2010 -Nr. 2303/10-, vom 30. August 2010 -Nr. 37159/09- und vom 04. Juni 2010 -Nr. 30815/09-, Demnach liegen zur Überzeugung des Gerichts ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Erkenntnisse dafür vor, dass der Kläger aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien im Falle einer Überstellung in dieses Land Gefahr laufen würde, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art. 3 EMRK) ausgesetzt zu werden.
  • VG Osnabrück, 20.01.2014 - 5 A 81/13
    regeln aus Finnland (EGMR Appl. No. 37159/09 sowie 30815/09), Schweden (EGMR Appl. No. 56424/10) und den Niederlanden (EGMR Appl. No. 2303/10) nach Italien zum Gegenstand haben und letztlich möglicherweise zum selben Ergebnis wie im Fall Griechenlands kommen werden (vgl. Timo Tohidipu, in DOSSIER Asyl- und Flücht­ lingspolitik in Europa: Grenz- statt Menschenschutz? Justiz als Wächterin der Men­ schenrechte: Gerichtshöfe in Europa und ihr Verhältnis zur politisch-demokratischen Konstitution, http://www.migration-boell.de/web/migra-tion/46_2960.asp).
  • VG Köln, 10.01.2011 - 20 L 1920/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, einstweilige

    Die bekannt gewordenen Informationen über die Situation von Asylbewerbern in Italien haben den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in jüngster Zeit wiederholt zu vorläufigen Entscheidungen nach Art. 39 der Verfahrensordnung (Rules of Court) mit dem Ziel der Verhinderung von Überstellungen nach Italien veranlasst, vgl. EGMR, Statements of Facts u.a. vom 14.09.2010 - Nr. 2303/10 -, vom 30.08.2010 - Nr. 37159/09 -, vom 04.06.2010 - Nr. 30815/09 - und 16.03.2010 - Nr. 44517/09 -.
  • VG Bremen, 15.04.2013 - 2 V 440/13

    Statthaftigkeit des Eilantrags eines aus Ghana stammenden Antragstellers mit dem

    Weitere Fälle (Application No. 30815/09, Application No. 37159/09, Application No. 56424/10) betrafen unbegleitete Minderjährige bzw. eine Mutter mit minderjährigem Kind (Application No. 2303/10).
  • VG Köln, 01.06.2011 - 14 L 564/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung,

    vgl. EGMR, Statements of Facts u.a. vom 14. September 2010 - Nr. 2303/10 -, vom 30. August 2010 - Nr. 37159/09 -, vom 4. Juni 2010 - Nr. 30815/09 - und vom 16. März 2010 - Nr. 44517/09 -, Diese Erwägungen rechtfertigen nicht nur eine verfassungskonforme Auslegung des § 34 a Abs. 2 AsylVfG.
  • VG München, 02.07.2012 - M 15 K 12.30110

    Asylverfahren; Herkunftsland Afghanistan; Feststellung der Unzulässigkeit des

    Die Gründe dieser Entscheidung des EuGH sind zwar nicht bekannt, sie können auch nicht den dem Gericht zugänglichen Quellen entnommen werden, aber aus dem "Statement of Facts" lässt sich aber ersehen, dass sich der dortige Antragsteller zwar auch auf die Lebensumstände von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Italien beruft, jedoch bei der Entscheidung des EuGH insbesondere im Raum stand, dass er durch die Abschiebung aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Magdeburg von seiner Frau und seinen Kindern getrennt werden würde, deren Abschiebung gestoppt wurde; weitere Fälle (Rechtssachen 30815/09, 37159/09 und 56424/10) betrafen unbegleitete Minderjährige bzw. eine Mutter mit einem minderjährigen Kind (Rechtssache 2303/10).
  • VG Köln, 14.11.2011 - 20 L 1689/11

    Vereinbarkeit der flüchtlingsrechtlichen Gewährleistungen und die

    Die bekannt gewordenen Informationen über die Situation von Asylbewerbern in Italien haben auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt zu vorläufigen Entscheidungen nach Art. 39 der Verfahrensordnung (Rules of Court) mit dem Ziel der Verhinderung von Überstellungen nach Italien veranlasst, vgl. EGMR, Statements of Facts, zuletzt vom 19.10.2011 gegen die Bundesrepublik - Nr. 64208/11 - sowie u.a. vom 14.09.2010 - Nr. 2303/10 -, vom 30.08.2010 - Nr. 37159/09 -, vom 04.06.2010 - Nr. 30815/09 - und 16.03.2010 - Nr. 44517/09 -, und rechtfertigen eine verfassungskonforme Auslegung des § 34 a Abs. 2 AsylVfG.
  • VG Köln, 18.04.2013 - 14 L 398/13

    Italien, Dublinverfahren, Dublin II-VO, systemische Mängel, Asylverfahren,

    Die bekannt gewordenen Informationen über die Situation von Asylbewerbern in Italien haben auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt zu vorläufigen Entscheidungen nach Art. 39 der Verfahrensordnung (Rufes of Court) mit dem Ziel der Verhinderung von Überstellungen nach Italien veranlasst (vgl. EGMR, Statements of Facts, vom 19. Oktober 2011 gegen die Bundesrepublik - Nr. 64208/11 - sowie u.a. vom 14. September 2010 - Nr. 2303/10 -, vom 30. August 2010 - Nr. 37159/09 - und vom 4. Juni 2010 - Nr. 30815/09 -).
  • VG Gießen, 13.05.2011 - 2 L 1275/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige

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