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LG Hamburg, 11.02.2020 - 309 T 24/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 26 FamFG, § 38 FamFG, § 1900 Abs 3 BGB, § 1900 Abs 4 S 2 BGB
Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen für die Bestellung der Betreuungsbehörde zum Betreuer - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerbestellung, Betruungsbehörde, Personalknappheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bestellung einer Behördenbetreuung
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 27.12.2019 - 866 XVII 179/19
- LG Hamburg, 11.02.2020 - 309 T 24/20
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1773
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 07.03.2024 - 85 XVII 33/24
Betreuungsbehörde als Betreuer: Voraussetzungen & Bestellung
Die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 26 FamFG gebietet es in diesem Fall nämlich nicht, selbst eigene umfangreiche Ermittlungen zur Suche eines geeigneten Betreuers anzustellen (LG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2020, Az.: 309 T 24/20).Die Übernahme einer Betreuung kann durch die Behörde jedenfalls nicht durch Verweis auf Überlastung und Personalknappheit verweigert werden (LG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2020, Az.: 309 T 24/20).