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   OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09   

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https://dejure.org/2009,13132
OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09 (https://dejure.org/2009,13132)
OLG München, Entscheidung vom 18.08.2009 - 31 AR 355/09 (https://dejure.org/2009,13132)
OLG München, Entscheidung vom 18. August 2009 - 31 AR 355/09 (https://dejure.org/2009,13132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Negative Feststellungsklage: Ausnahmefall für dei Zuerkennung eines Wahlrechts unter mehreren Klägergerichtsständen bei aktiver Streitgenossenschaft; gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht mehrerer Kläger als aktive Streitgenossen unter verschiedenen Wohnsitzgerichten

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 256
    Wahlrecht mehrerer Kläger als aktive Streitgenossen unter verschiedenen Wohnsitzgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 5 O 574/09
  • OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 645
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1991 - I ARZ 447/91

    Örtliche Zuständigkeit bei mehreren Klägern mit verschiedenen allgemeinen

    Auszug aus OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09
    Ausgangspunkt ist insoweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, 2910), wonach mehrere Kläger, denen die Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde droht, für ihre Zwangsvollstreckungsgegenklagen unter den mehreren ausschließlichen Klägergerichtsständen (§ 797 Abs. 5, § 802 ZPO) analog § 35 ZPO wählen können.

    Allerdings schließt ein gemeinsamer Gerichtsstand oder die Möglichkeit der Kläger, einen Gerichtsstand zu wählen (vgl. BGH NJW 1991, 2910), die Bestimmung des zuständigen Gerichts in der Regel aus.

  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09
    Eine Bestimmung ist jedoch dann zulässig und aus prozessökonomischen Gründen geboten, wenn das Gericht des gemeinschaftlichen Gerichtsstands bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 944; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Ein solches Wahlrecht hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei aktiver Streitgenossenschaft nur in Fällen anerkannt, in denen die Zuständigkeit des Gerichts ausnahmsweise an den allgemeinen Gerichtsstand (Wohn- bzw. Unternehmenssitz) der klagenden Partei(en) anknüpft; gegebenenfalls tritt das Wahlrecht (§ 35 ZPO entspr.) aus Gründen der Prozessökonomie an die Stelle eines ansonsten in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eröffneten Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss v. 11.7.1991 - I ARZ 447/91 , NJW 1991, 2910; vgl. auch OLG München, Beschluss v. 18.8.2009 - 31 AR 355/09 , NJW-RR 2010, 645 [645 f.]; Zöller/Vollkommer , § 35 Rz. 1, § 36 Rz. 14, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 114/18

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Diese Auffassung entspricht der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2017 - 17 U 107/17; OLG München, Beschluss vom 18. August 2009 - 31 AR 355/09 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 22.06.2017 - 34 AR 97/17, Rn. 4, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2017 - I-17 U 144/16 -, Rn. 41; in diese Richtung auch: OLG Köln, Hinweis vom 06.06.2019, 24 U 149/18 und OLG Oldenburg, Verf. vom 26.06.2019, 8 U 75/19).
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 U 157/19

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages für ein Kfz; Besonderer

    Dieser Gesetzeszweck gilt gleichermaßen für eine negative Feststellungsklage wie für eine Leistungsklage, weil unabhängig von der Parteirolle an sachliche Gesichtspunkte anknüpft (so auch OLG München, Beschluss vom 18. August 2009 - 31 AR 355/09 -, Rn. 6, juris).
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