Rechtsprechung
LG Deggendorf, 14.07.2011 - 31 AR 4/11 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 953/12
Weitere teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Soweit der Beschwerdeführer weiter die Beschlüsse des Landgerichts Deggendorf vom 14. Juli 2011 - 31 AR 4/11 ThUG - und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 17. Februar 2011 - 1 Ws 46/11 - angreift, wird die Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen und insoweit der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin W... abgelehnt.Davon entfallen jeweils 4.000,00 EUR (in Worten: viertausend Euro) auf die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Deggendorf vom 14. Juli 2011 - 31 AR 4/11 ThUG - und des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 17. Februar 2011 - 1 Ws 46/11 -.
Soweit der Beschwerdeführer sich auch gegen die Entscheidung zur vorläufigen Therapieunterbringung (Landgericht Deggendorf, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 31 AR 4/11 ThUG -) und die Entscheidung über die Erledigung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 1 Ws 46/11 -) wendet, wurde die Verfassungsbeschwerde jedenfalls nicht fristgerecht erhoben und ist deshalb unzulässig.
Soweit die Verfassungsbeschwerde darüber hinaus hinsichtlich zwei weiterer Gegenstände (Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 14. Juli 2011 - 31 AR 4/11 ThUG - und Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 17. Februar 2011 - 1 Ws 46/11 -) nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sind diese auf das gesamte Verfahren bezogen von untergeordneter Bedeutung und bedürfen deshalb keiner gesonderten - zu Lasten des Beschwerdeführers gehenden - Berücksichtigung in der Auslagenentscheidung (vgl. BVerfGE 86, 90 ; 88, 366 ).
Soweit der Beschwerdeführer sich allerdings gegen die Entscheidung zur vorläufigen Therapieunterbringung (Landgericht Deggendorf, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 31 AR 4/11 ThUG -) und die Entscheidung über die Erledigung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 1 Ws 46/11 -) wendet, fehlte es dagegen von vornherein an den für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (vgl. II. 2.).
Rechtsprechung
LG Deggendorf, 17.03.2011 - 31 AR 4/11 |