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   OLG München, 22.03.2017 - 31 AR 47/17   

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https://dejure.org/2017,7984
OLG München, 22.03.2017 - 31 AR 47/17 (https://dejure.org/2017,7984)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2017 - 31 AR 47/17 (https://dejure.org/2017,7984)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2017 - 31 AR 47/17 (https://dejure.org/2017,7984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4, § 26, § 343 Abs. 1, § 348 Abs. 3; AGGVG Art. 37 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen der Vorlage betreffend die Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

  • Deutsches Notarinstitut

    EUErbVO Art. 4; FamFG § 343 Abs. 1
    Zuständigkeit des Nachlassgerichts; kein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts bei einer geschäftsunfähigen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zu den Voraussetzungen der Vorlage betreffend die Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4; FamFG § 343 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Aufnahme des Erblassers in ein Pflegeheim

  • rechtsportal.de

    FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 4 ; FamFG § 343 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Aufnahme des Erblassers in ein Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für die Ermittlung der Erben nach dem Erblasser

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 134
  • FamRZ 2017, 1251
  • Rpfleger 2017, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2016 - 3 Sa 2/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts für die Verwahrung des

    Auszug aus OLG München, 22.03.2017 - 31 AR 47/17
    (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.11.2016 - I-3 Sa 2/16).

    Es genügt, dass jedes der beteiligten Gerichte seine Kompetenz ausdrücklich und förmlich geleugnet hat, wobei jedoch unerlässliche Voraussetzung die Bekanntgabe der kompetenzleugnenden Entscheidungen an die Beteiligten ist (OLG Hamm MDR 2016, 333 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2017, 103 ).

    Denn es besteht im Interesse der Verfahrensbeschleunigung eine Pflicht des Vorlagegerichts, die die örtliche Zuständigkeit begründenden Tatsachen vor Einleitung des Bestimmungsverfahrens nach § 5 FamFG von Amts wegen zu ermitteln (OLG Düsseldorf ZEV 2017, 103 ).

    Dabei bestand im Ergebnis weitgehend Einigkeit, dass die Dauer des Aufenthaltes - sogar dessen Freiwilligkeit und Bewusstheit - ohne Belang sei, deshalb der Aufenthaltsort zur Zeit des Erbfalls regelmäßig mit dem Sterbeort zusammenfalle (OLG Düsseldorf ZEV 2017, 103, ;Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. , § 343 Rn. 45).

  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 SAF 17/15

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts im Sorgerechtsprozess

    Auszug aus OLG München, 22.03.2017 - 31 AR 47/17
    Es genügt, dass jedes der beteiligten Gerichte seine Kompetenz ausdrücklich und förmlich geleugnet hat, wobei jedoch unerlässliche Voraussetzung die Bekanntgabe der kompetenzleugnenden Entscheidungen an die Beteiligten ist (OLG Hamm MDR 2016, 333 f.; OLG Düsseldorf ZEV 2017, 103 ).
  • OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18

    Internationale Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Testamentsauslegung,

    Insoweit ist eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände vorzunehmen, insbesondere der Dauer und der Regelmäßigkeit des Aufenthalts des Erblassers im Zweitstaat, der besonders engen Bindung an einen Staat, der Sprachkenntnisse, der Lage des Vermögens (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 AR 8/16 -, juris; OLG München, Beschluss vom 22. März 2017 - 31 AR 47/17 -, juris, jeweils m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 20 W 242/18

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anregung,

    Zum ggf. auch insoweit (vgl. etwa Art. 4 EuErbVO) maßgeblichen "gewöhnlichen Aufenthalt" der Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes finden sich nämlich keine tragfähigen Feststellungen des Nachlassgerichts; es könnte immerhin zweifelhaft erscheinen, ob der Akteninhalt auch nunmehr noch einen hinreichend sicheren Schluss auf einen gewöhnlichen Aufenthalt der Erblasserin in Wiesbaden im Zeitpunkt ihres Todes zulässt (vgl. zu den Einzelheiten der insoweit erforderlichen amtswegigen Ermittlungen etwa OLG München RPfleger 2017, 546, zitiert nach juris).

    Die hierzu festgestellten Indizien lassen einen Schluss auf dessen Vorliegen (in Bezug auf Wiesbaden) kaum zu, insbesondere nicht zu der Frage, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt die Erblasserin zu dessen Bildung überhaupt noch in der Lage war (vgl. auch dazu auch OLG München RPfleger 2017, 546; Weber/Francastel DNotZ 2018, 163; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 343 Rz. 67).

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 138/20

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Einziehungsantrags für Erbschein

    Das Nachlassgericht hat die Frage seiner internationalen Zuständigkeit von Amts wegen zu prüfen und die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen zu ermitteln (Senat FGPrax 2017, 36; OLG München FGPRax 2017, 134; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 343 Rn. 60).
  • OLG München, 09.02.2023 - 33 UH 4/23e

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, wenn dieser unter

    a) Unter dem "gewöhnlichen Aufenthalt" ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt einer natürlichen Person zu verstehen, der mittels einer Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in der Zeit vor seinem Tod und zum Zeitpunkt des Todes festzustellen ist (OLG München, Beschluss vom 22.03.2017 - 31 AR 47/17, ZEV 2017, 333; OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2019, 6 AR 1/19, ZEV 2020, 229).
  • OLG München, 22.06.2022 - 31 AR 73/22

    Notwendigkeit der Berücksichtigung der tragfähigen Grundlage eines

    Daraus ergibt sich, dass in Bezug auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" der tatsächliche Lebensmittelpunkt einer natürlichen Person zu verstehen ist, der mittels einer Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und zum Zeitpunkt des Todes festzustellen ist (OLG München FGPrax 2017, 134).
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