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   LG Stuttgart, 14.07.2006 - 31 AktE 22/04   

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https://dejure.org/2006,40390
LG Stuttgart, 14.07.2006 - 31 AktE 22/04 (https://dejure.org/2006,40390)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2006 - 31 AktE 22/04 (https://dejure.org/2006,40390)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 31 AktE 22/04 (https://dejure.org/2006,40390)
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Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Tenor)

    Bahnhofsplatz-Gesellschaft Stuttgart AG: Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2007 - 20 W 10/06
    Auszug aus LG Stuttgart, 14.07.2006 - 31 AktE 22/04
    über die abschließende Erhöhung der Ausgleichszahlung und der Barabfindung nebst Zinsen aufgrund des Beschlusses des Oberlandgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2007, Aktenzeichen 20 W 10/06, an die ehemaligen und jetzigen Aktionäre der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft, Stuttgart, im Zusammenhang mit dem am 11. Mai 2004 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (nachfolgend: LEG; heute firmierend unter LBBW Immobilien GmbH, nachfolgend: LIG) und der.

    Das Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung und Ausgleichzahlung ist nach Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, Aktenzeichen 31 AktE 22/04 KfH, durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2007, Aktenzeichen 20 W 10/06, der inzwischen rechtskräftig geworden ist, beendet.

  • OLG Stuttgart, 14.02.2007 - 20 W 10/06

    Bahnhofsplatz-Gesellschaft Stuttgart AG: Rechtskräftige Entscheidung im

    Das Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung und Ausgleichzahlung ist nach Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, Aktenzeichen 31 AktE 22/04 KfH, durch Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2007, Aktenzeichen 20 W 10/06, der inzwischen rechtskräftig geworden ist, beendet.

    Auf die Beschwerden und Anschlussbeschwerden wird der Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, 31 AktE 22/04 KfH teilweise abgeändert und unter Aufhebung der Festsetzung von Gegenstandswerten insgesamt neu gefasst:.

    Der ursprüngliche Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, Aktenzeichen 31 AktE 22/04 KfH lautete in seinem Tenor:.

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und

    Auf die Beschwerden und Anschlussbeschwerden wird der Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2006, 31 AktE 22/04 KfH teilweise abgeändert und unter Aufhebung der Festsetzung von Gegenstandswerten insgesamt neu gefasst:.
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