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AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07-10 |
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- LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 62/06
Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
Der von der Klägerin zugrundegelegte Gegenstandwert von EUR 10.000,00 ist angemessen, vgl. hierzu auch LG Köln, Beschluss vom 25.01.2006, Az. 308 0 58/06 (Bl. 121 d.A.), LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006, 7 0 62/06 (Bl. 139 d.A.). - LG Mannheim, 30.01.2007 - 2 O 71/06
Keine Störerhaftung für Filesharing von Familienangehörigen
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
Eine solche sekundäre Darlegungslast kann insbesondere dann angenommen werden, wenn sich die maßgeblichen Vorgänge wie hier im Wahrnehmungsbereich des Prozessgegners abgespielt haben, vgl. LG Mannheim MMR 2007, 459 ff. Vorliegend hat die Beklagte dieser sekundären Beweislast nicht genügt. - LG Hamburg, 09.08.2007 - 308 O 273/07
Streitwertbemessung bei urheberrechtsverletzendem Zugänglichmachen von Musiktitel …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
Soweit die Beklagte auf den Beschluss des LG Hamburg vom 09.08.2007, Az. 308 O 273/07, abstellt, um darzulegen, dass vorliegend ein geringerer Gegenstandswert in Ansatz zu bringen sei, kann dem nicht gefolgt werden.
- LG Hamburg, 25.01.2006 - 308 O 58/06
Urheberrecht: Störerhaftung des Inhabers des Internet-Anschlusses für das …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
Der von der Klägerin zugrundegelegte Gegenstandwert von EUR 10.000,00 ist angemessen, vgl. hierzu auch LG Köln, Beschluss vom 25.01.2006, Az. 308 0 58/06 (Bl. 121 d.A.), LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006, 7 0 62/06 (Bl. 139 d.A.). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
Der Klägerin steht mithin eine Vergütung in der Höhe zu, die vernünftige Parteien bei Abschluss eines (fiktiven) Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten, vgl. BGH GRUR 1990, 1008. - LG Stuttgart, 16.07.2007 - 17 O 243/07
Neues Urteil in Sachen Filesharing
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07
17 0 243/07, lag ein Zahlendreher im Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft vor, wodurch der Provider, für den dies nicht zu erkennen war, den Anschlussinhaber zu einer falschen IP mitteilte.