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   AG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 31 C 1805/14 (83)   

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https://dejure.org/2014,32569
AG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 31 C 1805/14 (83) (https://dejure.org/2014,32569)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.10.2014 - 31 C 1805/14 (83) (https://dejure.org/2014,32569)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 31 C 1805/14 (83) (https://dejure.org/2014,32569)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.10.2014 - 31 C 1805/14
    Gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB können Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Wege des Verzugsschadens als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gemäß §§ 249ff. BGB zu ersetzen sein, soweit der Auftraggeber die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich und zweckmäßig halten durfte (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur: BGH NJW 2006, 1065 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - 16 U 99/20

    RightNow darf vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen

    In der Rechtsprechung wird ein Fall der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung beispielsweise bejaht, wenn der Schuldner auf ein substantiiertes Aufforderungsschreiben eines vom Gläubiger zuvor beauftragten Inkassounternehmens die Leistung verweigert und ankündigt, auch bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zahlen zu wollen (siehe Feldmann, in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 23019, § 286 Rn. 222 mit Hinweis auf AG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: 31 C 1805/14, AG Erding, Urteil vom 13. Mai 2015, Az.: 4 C 420/15; AG Hamburg, Urteil vom 9. Oktober 2014, Az.: 49 C 299/14; AG Bremervörde, Urteil vom 24. März 2017, Az.: 5 C 250/16).
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