Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 31 C 2820/05 - 74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29374
AG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 31 C 2820/05 - 74 (https://dejure.org/2006,29374)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.05.2006 - 31 C 2820/05 - 74 (https://dejure.org/2006,29374)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 31 C 2820/05 - 74 (https://dejure.org/2006,29374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,29374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • reise-recht-wiki.de

    Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung und Ausgleichszahlung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 bei Streik am Flughafen

  • kanzlei-woicke.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr.261/2004 / Außerordentliche Umstände / Streik des Personals eines Luftfahrtunternehmens / Ausgleichsleistung / Anrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensersatz, wenn Flug wegen Streik entfällt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flug annulliert - Bodenpersonal der Fluggesellschaft streikte - Fluggästen steht trotzdem Ausgleichszahlung zu

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bremen, 04.08.2011 - 9 C 135/11

    Fluglotsenstreik und Flugausfall - Ansprüche der Fluggäste

    Ein Fluglotsenstreik ist ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Art. 5 III VO, weil er außerhalb der Betriebssphäre der Fluglinie liegt und also von dieser nicht beherrscht werden kann (AG Köln, ZLW 2008, 695); allenfalls der Streik des eigenen Personals der Fluglinie ist gegebenenfalls kein besonderer Umstand (vgl. AG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1559; a.A.: AG Frankfurt, RRa 2006, 630).
  • AG Köln, 25.10.2010 - 142 C 153/10

    Ausgleichszahlungen gegen eine Fluggesellschaft wegen der Annullierung eines

    Dabei ist für die Frage der Zumutbarkeit gerade im konkreten Streikfall auch von Bedeutung welchen Vorlauf die Beklagte hatte, um sich auf den Streik und seine voraussichtlichen Auswirkungen einzustellen ( vgl. AG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1559 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht