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AG Frankfurt/Main, 09.05.2006 - 31 C 2820/05 - 74 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 31 C 2820/05 - 74 (https://dejure.org/2006,29374)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- reise-recht-wiki.de
Anspruch auf Schadensersatz, Entschädigung und Ausgleichszahlung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 bei Streik am Flughafen
- kanzlei-woicke.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr.261/2004 / Außerordentliche Umstände / Streik des Personals eines Luftfahrtunternehmens / Ausgleichsleistung / Anrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatz, wenn Flug wegen Streik entfällt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Flug annulliert - Bodenpersonal der Fluggesellschaft streikte - Fluggästen steht trotzdem Ausgleichszahlung zu
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1559
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bremen, 04.08.2011 - 9 C 135/11
Fluglotsenstreik und Flugausfall - Ansprüche der Fluggäste
Ein Fluglotsenstreik ist ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne des Art. 5 III VO, weil er außerhalb der Betriebssphäre der Fluglinie liegt und also von dieser nicht beherrscht werden kann (AG Köln, ZLW 2008, 695); allenfalls der Streik des eigenen Personals der Fluglinie ist gegebenenfalls kein besonderer Umstand (vgl. AG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1559; a.A.: AG Frankfurt, RRa 2006, 630). - AG Köln, 25.10.2010 - 142 C 153/10
Ausgleichszahlungen gegen eine Fluggesellschaft wegen der Annullierung eines …
Dabei ist für die Frage der Zumutbarkeit gerade im konkreten Streikfall auch von Bedeutung welchen Vorlauf die Beklagte hatte, um sich auf den Streik und seine voraussichtlichen Auswirkungen einzustellen ( vgl. AG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1559 ff).