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AG Dinslaken, 10.07.2003 - 31 C 363/02 |
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Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 10.07.2003 - 31 C 363/02
- LG Duisburg, 11.11.2003 - 13 S 209/03
- LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach festem …
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dinslaken - 31 C 363/02 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 10.07.2003 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Dinslaken - 31 C 363/02 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 22.289,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 642, 95 EUR seit dem 05.04.2002 und dem 07.05.2002, aus 197, 64 EUR seit dem 22.07.2002, aus 634, 46 seit dem 16.11.2002 und aus 20.171,84 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen.