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AG Nürnberg, 08.12.2014 - 31 C 5294/14 |
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Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 08.12.2014 - 31 C 5294/14
- LG Nürnberg-Fürth, 12.05.2015 - 6 S 112/15
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 12.05.2015 - 6 S 112/15
Vertragsentwurf, notariell, Geschäftsgebühr, Fälligkeitsregel, Ausgleichsbetrag
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 08.12.2014, Az. 31 C 5294/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.