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ArbG München, 03.07.2012 - 31 Ca 13956/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG München, 03.07.2012 - 31 Ca 13956/11
- LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13
Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 3. Juli 2012 - 31 Ca 13956/11 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Feststellungsausspruch richtet. - LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
Verhaltensbedingte Kündigung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung
für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 03.07.2012 - 31 Ca 13956/11 - abgeändert.Mit Endurteil vom 03.07.2012 - 31 Ca 13956/11 - hat das Arbeitsgericht München der Klage entsprochen.
Die Beklagte beantragt, 8 Sa 627/12 - 13 das Urteil des Arbeitsgericht München vom 03. Juli 2012, Az.: 31 Ca 13956/11, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, hilfsweise: das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, die EURO 15.000,00 brutto nicht überschreiten sollte, zum 31.01.2012 aufzulösen.