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   LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05   

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https://dejure.org/2006,25584
LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05 (https://dejure.org/2006,25584)
LG Köln, Entscheidung vom 02.02.2006 - 31 O 118/05 (https://dejure.org/2006,25584)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 31 O 118/05 (https://dejure.org/2006,25584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidirge Veranstaltung von ODDSET Sportwetten und Glücksspiele im Internet ohne eine inländische behördliche Erlaubnis; Erlaubnis einer zuständigen inländischen Behörde für das Veranstalten eines Glücksspiels; Gefahrenpotential von Glücksspielen bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Soweit der BGH in der Entscheidung "Schöner Wetten" (NJW 2004, 2158 ff.) eine andere Auffassung vertreten habe, bedürfe dies der Überprüfung.

    Insoweit kommt es nicht auf die uneinheitliche Rechtsprechung deutscher erstinstanzlicher Straf- und/oder Verwaltungsgerichte zur Verfassungskonformität des § 284 StGB an, sondern auf die eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Konstellationen der vorliegenden Art in der Entscheidung "Schöner Wetten" (NJW 2004, 2158 ff).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Es entspricht praktisch einhelliger Auffassung und wurde auch von der Kammer stets so gesehen, dass auch Sportwetten unter den Begriff des Glücksspiels im Sinne dieser Vorschrift fallen, weil ihr Wesen darin besteht, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Spieler, sondern hauptsächlich von dem ihrer Einwirkungsmöglichkeit entzogenen Zufall abhängt (vgl. nur BGH, NStZ 2003, 372 f. sowie BGH a.a.O. Sportwetten m. w. N.).

    Als Veranstalter im Sinne der §§ 284, 287 StGB ist jeder anzusehen, der verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glückspiels schafft und der Bevölkerung auf diese Weise den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht (vgl. BGH, NStZ 2003, 372, 374; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 284, Rz 11, § 287, Rz 1b; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 284, Rz 11).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der O-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 9.12.2005, 6 U 91/05).

    Selbst wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen nicht mit Artikel 46 und 49 EG vereinbar sein sollten... wäre deshalb die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für inländische Teilnehmer nicht erlaubnisfrei zulässig (vgl. BGH GRUR 2002 636 Sportwetten; a.A. - in einem Eilverfahren - VGH Kassel, GewArch 2004, 153).".

  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Selbst wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen nicht mit Artikel 46 und 49 EG vereinbar sein sollten... wäre deshalb die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für inländische Teilnehmer nicht erlaubnisfrei zulässig (vgl. BGH GRUR 2002 636 Sportwetten; a.A. - in einem Eilverfahren - VGH Kassel, GewArch 2004, 153).".
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 131/03

    Bookmaker's Permit

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der O-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 9.12.2005, 6 U 91/05).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Sie berufen sich - unter Hinweis auf die sogenannte O-Entscheidung des EuGH vom 06.11.2003 (NJW 2004, 139 ff.) und auf eine Entscheidung des BVerfG vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) - auf gemeinschaftsrechtliche Aspekte und vertreten die Auffassung, das gesamte Normengeflecht, welches das staatliche Monopol auf dem Glücksspielsektor in Deutschland begründen und absichern solle - §§ 284, 287 StGB eingeschlossen - verstoße gegen höherrangiges Recht, nämlich die in Artikel 43 und 49 EG-Vertrag gewährte Dienst- und Niederlassungsfreiheit.
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der O-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 9.12.2005, 6 U 91/05).
  • VGH Hessen, 29.08.2005 - 11 TG 1460/05
    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    So führt etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, es gebe keinen Anspruch eines privaten Sportwettenveranstalters darauf, seiner Tätigkeit ohne Genehmigung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in der Hauptsache nachzugehen (VGH Kassel, Urteil vom 29.08.2005, 11 TG 1460/05).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05
    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

    1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.2.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 118/05 - teilweise abgeändert und unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im übrigen die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Klägerin Auskunft über die mit der Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten begehrt (Klageanträge zu 2) und 3).
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