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LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 31 O 138/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 31 O 138/03
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 18 U 190/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 26.07.2004 - 18 U 17/04
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 31 O 138/03
Da es sich bei den zur Versendung übergebenen Waren um neue, auf dem Schwarzmarkt leicht abzusetzende technische Geräte handelte, bei denen der Anreiz, sie zu entwenden besonders hoch ist, hat es sich die Versicherungsnehmerin der Klägerin letztlich selbst zuzuschreiben, wenn sich dieses bewusst eingegangene Verlustrisiko bei den in Rede stehenden Schadensfällen tatsächlich realisiert hat, so dass ihre Schadensersatzansprüche in der Gesamtabwägung gemäß § 254 BGB gänzlich ausgeschlossen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.7.2004, Az.: 18 U 17/04). - BGH, 29.04.1999 - I ZR 70/97
Verlust von Transportgut infolge von Organisationsmängeln im Betrieb des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 31 O 138/03
Dieser Selbstwiderspruch führt dazu, dass der Schadensersatzanspruch des Versenders nach § 254 BGB wegen mitwirkenden Verschuldens des Geschädigten beschränkt oder ausgeschlossen ist (vgl. BGH, TranspR 1999, 410 ff).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 18 U 190/05
Frachtvertrag; Schnittstellenkontrollen; Verzicht; Mitverschulden
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Oktober 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 138/03) wird zurückgewiesen.