Rechtsprechung
LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergaberechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beschaffung von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung der Transparenzvorgaben; Wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung von öffentlichen Aufträgen und sog. In-House-Geschäften
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
GVV-Versicherung ohne Ausschreibung
Besprechungen u.ä. (2)
- dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausschreibung von Kommunalversicherungen
- kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)
GVV-Versicherung ohne Ausschreibung
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04
- OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 117/01
Krankenkassenzulassung
Auszug aus LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04
Dies mag durchaus zweifelhaft sein (ablehnend zum Beispiel Ullmann GRUR 2003, 817 (820); vgl. auch für § 126 Abs. 5 SBG V BGH GRUR 2004, 247 Krankenkassen-Zulassung) kann aber letztlich offen bleiben. - BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00
Ausschreibung von Vermessungsleistungen
Auszug aus LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04
Diese Auffassung hat der BGH jedoch bereits seit einigen Jahren revidiert und in einer Mehrzahl jüngerer Entscheidungen Einschränkungen dahingehend vorgenommen, dass Voraussetzung für die Haftung zumindest die Verletzung von Prüfungspflichten sein müsse, deren Umfang sich nach den Umständen des Falles richte (vgl. zum Beispiel aus jüngster Zeit BGH GRUR 2003, 969 Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693 Schöner Wetten, jeweils mit zahlreichen Nachweisen). - BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus LG Köln, 21.10.2004 - 31 O 186/04
Diese Auffassung hat der BGH jedoch bereits seit einigen Jahren revidiert und in einer Mehrzahl jüngerer Entscheidungen Einschränkungen dahingehend vorgenommen, dass Voraussetzung für die Haftung zumindest die Verletzung von Prüfungspflichten sein müsse, deren Umfang sich nach den Umständen des Falles richte (vgl. zum Beispiel aus jüngster Zeit BGH GRUR 2003, 969 Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693 Schöner Wetten, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
- OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 17/05
"In-House-Geschäft"
1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 186/04 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.