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   LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05   

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https://dejure.org/2005,17525
LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05 (https://dejure.org/2005,17525)
LG Köln, Entscheidung vom 06.10.2005 - 31 O 211/05 (https://dejure.org/2005,17525)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 31 O 211/05 (https://dejure.org/2005,17525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Holzlaufrädern wegen Nachahmung eines eingetragenen Geschmacksmusters; Erörterung der besonderen wettbewerblichen Eigenart von Holzlaufrädern; Beurteilung des Grades der wettbewerblichen Eigenart im Hinblick auf das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05
    Nach den § 3, 4 Nr. 9 a UWG handelt unlauter, wer fremde Erzeugnisse unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Erzeugnis in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des möglichen und zumutbaren alles erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 359 Pflegebett; GRUR 2002, 629 Blendsegel; GRUR 2002, 820 Bremszangen.).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05
    Die insoweit erforderliche wettbewerbliche Eigenart besitzen Produkte, wenn sie Merkmale aufweisen, die geeignet sind, dem Verkehr die Unterscheidung von gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft zu ermöglichen oder auf die Besonderheit des Produkts hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 600 Handtuchklemmen; GRUR 2005, 166 Puppenausstattungen; Baumbach/Hefermehl/Köhler UWG, 23. Auflage, § 4 Randziffer 9.24).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05
    Nach den § 3, 4 Nr. 9 a UWG handelt unlauter, wer fremde Erzeugnisse unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Erzeugnis in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des möglichen und zumutbaren alles erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 359 Pflegebett; GRUR 2002, 629 Blendsegel; GRUR 2002, 820 Bremszangen.).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05
    Die insoweit erforderliche wettbewerbliche Eigenart besitzen Produkte, wenn sie Merkmale aufweisen, die geeignet sind, dem Verkehr die Unterscheidung von gleichartigen Erzeugnissen anderer Herkunft zu ermöglichen oder auf die Besonderheit des Produkts hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 600 Handtuchklemmen; GRUR 2005, 166 Puppenausstattungen; Baumbach/Hefermehl/Köhler UWG, 23. Auflage, § 4 Randziffer 9.24).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 211/05
    Nach den § 3, 4 Nr. 9 a UWG handelt unlauter, wer fremde Erzeugnisse unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Erzeugnis in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des möglichen und zumutbaren alles erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (vgl. nur BGH GRUR 2003, 359 Pflegebett; GRUR 2002, 629 Blendsegel; GRUR 2002, 820 Bremszangen.).
  • OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 201/05

    Gefahr einer unlauteren Herkunftstäuschung durch die Gestaltung eines Laufrades

    Auf die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelfer wird das am 06.10.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 211/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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