Rechtsprechung
LG Köln, 27.08.2019 - 31 O 271/17 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.08.2019 - 31 O 271/17
- OLG Köln, 08.05.2020 - 6 U 241/19
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 08.05.2020 - 6 U 241/19
Autositzbezüge und Airbags - Hinweis auf Eignung von Sitzbezügen für …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.08.2019 (Az. 31 O 271/17) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt - nach Beschränkung des Antrags Ziffer 1 a auf die konkrete Verletzungsform -, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 27.08.2018, Az. 31 O 271/17, zu verurteilen, 1. es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Autositzbezüge für Kraftfahrzeuge zu bewerben und/oder anzubieten, a) ohne darauf hinzuweisen, ob die Autositzbezüge zur Verwendung mit einem Seitenairbag im Kraftfahrzeug geeignet sind, soweit dies geschieht wie in der Anlage K2;.