Rechtsprechung
LG Köln, 20.03.2018 - 31 O 28/18 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.10.2017 - 84 O 238/17
- LG Köln, 20.03.2018 - 31 O 28/18
- OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 60/18
BAKTAT oder SUNTAT - Wem gehört die Sonne?
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.03.2018, Az. 31 O 28/18, aufgehoben, soweit die einstweilige Verfügung vom 12.10.2017 aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen worden ist und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Antragstellerin beantragt, 1. auf die Berufung der Antragstellerin das Urteil des Landgerichts Köln, 31. Zivilkammer, vom 20.03.2018 (Az. 31 O 28/18) teilweise abzuändern.
- LG Köln, 10.09.2019 - 31 O 354/18 Die Kammer hat die Akte des einstweiligen Verfügungsverfahrens 31 O 28/18 beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Nachdem die Beklagten gegen die Fassung der Anträge keine Einwände erhoben haben, kann zur Begründung Bezug genommen werden auf die Erwägungen des OLG Köln in dem zugehörigen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 31 O 28/18 = 6 U 60/18, veröffentlicht in GRUR-RR 2019, 18), denen die Kammer sich anschließt.
Insbesondere geht die Kammer davon aus, dass dem Sonnenlogo unabhängig von dem Wortzeichen D eine eigenständige Funktion zukommt, so dass die Kammer an den in dem Urteil vom 20.03.2018 (31 O 28/18) angestellten Erwägungen nicht mehr festhält.