Rechtsprechung
   LG Köln, 05.10.1995 - 31 O 287/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,32936
LG Köln, 05.10.1995 - 31 O 287/95 (https://dejure.org/1995,32936)
LG Köln, Entscheidung vom 05.10.1995 - 31 O 287/95 (https://dejure.org/1995,32936)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 31 O 287/95 (https://dejure.org/1995,32936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,32936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 03.12.1997 - 6 U 172/95

    Vielzweckschere; vermeidbare Herkunftstäuschung; Verwirkung

    Die Beklagte bezieht diese Schere von der Firma F. E. Sohn GmbH ##blob##amp; Co., S., gegen die die Klägerin wegen des im vorliegenden Verfahrens streitgegenständlichen Scherenmodells sowie einer weiteren Vielzweckschere in dem Parallelverfahren 31 O 287/95 LG Köln = 6 U 159/95 OLG Köln vorgeht.

    Die Schere "TWIN" der Klägerin habe angesichts des Produktumfeldes, dabei insbesondere wegen der im Verfahren 31 O 287/95 LG Köln vorgelegten Modelle, einen allenfalls eng zu definierenden, nämlich auf die konkrete Form sich beschränkenden Schutzbereich, der jedoch die beanstandete Schere der Beklagten nicht erfasse, denn diese wiese deutliche Unterschiede zu der Gestaltung von "TWIN" auf.

    Das Landgericht hat Beweis erhoben durch Inaugenscheinnahme der im Parallelverfahren 31 O 287/95 LG Köln (= 6 U 159/95 OLG Köln) von den Parteien eingereichten Produkte einschließlich des wettbewerblichen Umfelds.

    So würde z. B. die als Anlage 1 zur Klage im Parallelverfahren 31 O 287/95 LG Köln = 6 U 159/95 OLG Köln vorgelegte klassische Vielzweckschere der Klägerin im Katalog in fünf verschiedenen Farben angeboten (vgl. dazu die Abbildung auf Bl. 12 d. Berufungserwiderung der Klägerin vom 3. Mai 1996, Bl. 291 ff d. A.).

    Weiterhin lag die Akte 31 O 287/95 LG Köln = 6 U 159/95 OLG Köln vor und war ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Diese beruft sich vielmehr auf eine gegenüber ihrer Lieferantin, der Firma F. E. Sohn GmbH ##blob##amp; Co., eingetretene Verwirkung der gegen diese Firma gerichteten und im Parallelverfahren 31 O 287/95 LG Köln = 6 U 159/95 OLG Köln von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie auf Schadensersatz wegen des im vorliegenden Rechtsstreits beanstandeten Scherenmodells.

  • OLG Köln, 03.12.1997 - 6 U 159/95

    Ablauf des Geschmacksmusterschutz im Zusammenhang mit dem Gesichtspunkt der

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Oktober 1995 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 287/95 - teilweise dahin abgeändert, daß sich die in Ziff. I.2.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5. Oktober 1995 - 31 O 287/95 - die Klage kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar abzuweisen, ihr - der Beklagten - als Gläubigerin Sicherheitsleistung, auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse, zu gestatten, hilfsweise.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht