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   LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12   

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LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12 (https://dejure.org/2012,54491)
LG Köln, Entscheidung vom 20.12.2012 - 31 O 292/12 (https://dejure.org/2012,54491)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 31 O 292/12 (https://dejure.org/2012,54491)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12
    Am Maßstab der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes ist zu prüfen, ob die Handlungsfreiheit des betroffenen Unternehmens unangemessen eingeschränkt und dadurch die Interessen des behindernden Unternehmens in rechtlich zu missbilligender Weise auf Kosten des betroffenen Unternehmens verwirklicht werden sollen (st. Rspr., vergl. BGH, Beschluss vom 11.11.2008, Az. KVR 17/08, Bau und Hobby , Rz. 14, m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12
    Gezielt in dem Sinne ist eine Behinderung insbesondere dann, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände die Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung eigenen Wettbewerbs, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (BGH, Versäumnisurteil vom 10.01.2008, Az. I ZR 38/05, AKADEMICS , Rz. 32; Köhler , a.a.O., § 4, Rn. 10.7).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12
    Auch die Interessen von Verbrauchern haben in die Abwägung einzufließen (so auch BGH, Urteil vom 21.02.1995, Az. KVR 10/94, Importarzneimitel , Rz. 39).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12
    Nichts anderes gilt auch dann, wenn eine vertragliche Bindung an einen Mitbewerber (noch) vorliegt und das Einwirken systematisch und zielbewusst geschieht (BGH, Urteil vom 08.11.2001, Az. I ZR 124/99, Mietwagenkostenersatz , Köhler , a.a.O., §, 4, Rn. 10.33).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12
    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung Direktansprache am Arbeitsplatz I des BGH (Urteil vom 04.03.2004, Az. I ZR 221/01) beruft, liegt dies neben der Sache, da der BGH dort das Fehlen konkret beanstandeter Handlungen moniert.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12
    Eine andere Auslegung ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 24.06.1009 (AZ. XII ZR 195/96).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    bb) Das Berufungsgericht hat angenommen, die Auslegung des § 46 TKG und insbesondere der Rückgriff auf den § 46 Abs. 4 Satz 3 und 4 TKG zugrundeliegenden Rechtsgedanken führten dazu, den Anbieterwechsel rechtlich mit Zugang der mit dem ersten Portierungsauftrag gekoppelten Kündigung des Altvertrags und deren Wirksamwerden dergestalt als beendet anzusehen, dass die Klägerin - ungeachtet späterer abweichender Willensäußerungen des Kunden - zur Portierung verpflichtet sei (ebenso im Ergebnis LG Köln, CR 2013, 654, 659; Büning in Geppert/Schütz, Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl., § 46 Rn. 10, 16 f.; Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, 16. Edition, Stand 1. Mai 2017, § 46 TKG Rn. 22 f.; Kiparski/Thoenes, MMR 2014, 472, 473).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 20 U 107/15

    Wettbewerbswidrigkeit der erneuten Übermittlung eines Portierungsauftrags nach

    Die Auslegung des § 46 TKG, insbesondere der Rückgriff auf den der Regelung in § 46 Abs. 4 S. 3 und S. 4 TKG zugrundeliegenden Rechtsgedanken führt nach Auffassung des Senats entgegen der bisher in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung dazu, dass der Anbieterwechsel in rechtlicher Hinsicht mit Zugang der Kündigung des Altvertrages und deren Wirksamwerden gekoppelt mit dem (ersten) Portierungsauftrag des neuen Vertragspartners dergestalt beendet ist, dass die Klägerin zur Portierung verpflichtet ist (so im Ergebnis auch Landgericht Köln, Urteil vom 20.12.2012, Az. 31 O 292/12; Geppert/Schütz-Büning, Beck´scher TKG-Kommentar, 4. Aufl., Rn. 10, 16; Kiparski/Thoenes, MMR 2014, 472).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Es wird zwar die Ansicht vertreten, dass ein Anbieterwechsel bereits vorliegt, wenn der Teilnehmer den Vertrag mit einem Anbieter beendet sowie einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter begründet und der neue Anbieter dem alten Anbieter die Kündigung des Teilnehmers mitgeteilt hat (Landgericht Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 31 O 292/12; Büning in: Geppert/Schütz, Beck´scher TKG-Kommentar, 4. Aufl., § 46 Rn. 10, 16; Kiparski/Thoenes, MMR 2014/472 m. w. N.).
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   LG Köln, 15.02.2013 - 31 O 292/12   

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