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LG Köln, 28.06.2001 - 31 O 305/00 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 28.06.2001 - 31 O 305/00
- OLG Köln, 19.11.2001 - 6 W 81/01
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.11.2001 - 6 W 81/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht; Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen …
1.) Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 305/00-SH I - vom 28.6.2001, durch den ihr Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 890 ZPO teilweise zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.Durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 8.5.2000 - 31 O 305/00 - ist der Schuldnerin auf Antrag der Gläubigerin u.a. untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit der Angabe "Connect Regionaler Netzanbieter 1999 und 2000" in einer bestimmten konkreten Form zu werben.