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LG Köln, 20.08.1998 - 31 O 32/98 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 20.08.1998 - 31 O 32/98
- OLG Köln, 02.06.1999 - 6 U 130/98
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 02.06.1999 - 6 U 130/98
Abgrenzungsvereinbarung "Logo"
6 U 130/98 31 O 32/98 LG Köln.1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.8.1998 - 31 O 32/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:.
- OLG Köln, 02.06.1999 - 6 U 127/98
Abgrenzungsvereinbarung "Logo"
Der Kläger hat gegen die Eintragung dieser Marke Widerspruch eingelegt (vgl. Anlage K 5 = Bl.15 ff), über den noch nicht entschieden worden ist, und die vorliegende Klage erhoben; zudem hat er in dem Parallelverfahren 31 O 32/98 LG Köln = 6 U 130/98 OLG Köln eine Gesellschafterin der Beklagten verklagt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die bis zum 14.4.1999 gewechselten Schriftsätze, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, und die Akten 6 U 130/98 (= 31 O 32/98 LG Köln) und 6 HK O 15877/95 LG M. I, die zu Informationszwecken zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, sowie die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 14.4.1999 und die den Parteien nachgelassenen Schriftsätze vom 3.5.1999 (Beklagte) und 5.5.1999 (Kläger) Bezug genommen.