Rechtsprechung
   LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6408
LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06 (https://dejure.org/2009,6408)
LG Köln, Entscheidung vom 14.05.2009 - 31 O 374/06 (https://dejure.org/2009,6408)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 31 O 374/06 (https://dejure.org/2009,6408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist unzulässig und ein Wettbewerbsverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Inverkehrbringens eines Präparates zur Darmreinigung zwecks Vorbereitung einer Darmspiegelung; Einstufung eines Präparates zur Vorbereitung einer Koloskopie als Funktionsarzneimittel und nicht als reines Medizinprodukt; Gutachtenerstellung über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Im Übrigen setzt eine nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlautere Zuwiderhandlung gegen eine Marktverhaltensregelung allein ein objektiv rechtswidriges Verhalten voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 779 - "Atemtest").

    Ein Verschuldensvorwurf kann zwar ausgeschlossen sein, wenn der Betreffende auf die Richtigkeit der diesbezüglichen Auskunft einer im Hinblick auf den mitgeteilten Sachverhalt besonders sachkundigen Stelle vertraut (vgl. BGH GRUR 2005, 778, 779 - "Atemtest").

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Auch die Generalanwältin Trstenjak hat in ihren Schlussanträgen vom 21.06.2007 in der Rechtssache Europäische Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland - C-319/05 - (Anlage K 36, Rn. 58) dafür plädiert, dass unter die Definition des Funktionsarzneimittels Erzeugnisse mit wissenschaftlich feststellbaren pharmakologischen Eigenschaften fallen sollen.

    Ihr folgend hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2007 (GRUR 2008, 271, 273 Rn. 60 f., 68 - "Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel") für die Annahme eines Arzneimittels darauf abgestellt, ob die pharmakologischen Eigenschaften des Erzeugnisses wissenschaftlich feststehen und dieses dazu bestimmt ist, physiologische Funktionen in einem Ausmaß, das über die Wirkung bei einer Nahrungsaufnahme in angemessener Menge hinausgeht, zu beeinflussen.

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Die Vorschriften der §§ 21 AMG, 3a HWG, welche die Vermarktung eines Produkts zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher von einer vorherigen Zulassung abhängig machen, sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2001, 452, 453 - "Franzbranntwein-Gel"; 1995, 419, 421 - "Knoblauchkapseln"; Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, 27. Auflage, § 4 UWG Rn. 11.147, 11.135).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass die Gesundheitsgefahr, die die Verwendung eines Erzeugnisses nach sich ziehen kann, ein eigenständiger Faktor ist, der bei der Einstufung dieses Erzeugnisses als Arzneimittel zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH v. 09.06.2005 - Verb.Rs C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03; WRP 2005, 863, 871 Rn. 54 - "HLH Warenvertrieb"; BGH GRUR 2006, 513, 517 - "Arzneimittelwerbung im Internet").
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass die Gesundheitsgefahr, die die Verwendung eines Erzeugnisses nach sich ziehen kann, ein eigenständiger Faktor ist, der bei der Einstufung dieses Erzeugnisses als Arzneimittel zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH v. 09.06.2005 - Verb.Rs C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03; WRP 2005, 863, 871 Rn. 54 - "HLH Warenvertrieb"; BGH GRUR 2006, 513, 517 - "Arzneimittelwerbung im Internet").
  • EuGH, 20.09.2007 - C-84/06

    Antroposana u.a. - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Art. 28 EG und 30

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Dementsprechend tendiert der Europäische Gerichtshof zu einer weiten Auslegung des Begriffs des europäischen Funktionsarzneimittels nach dem Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (vgl. Urteil des EuGH vom 20.09.2007 - C-84/06 - Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05

    L-Carnitin II

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Die weite Definition der pharmakologischen Hauptwirkung und demgemäß des Arzneimittelbegriffs nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG steht im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Begriffsbestimmungen des Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, im Hinblick auf welche die Regelungen zum nationalen Arzneimittelbegriff richtlinienkonform auszulegen sind (vgl. BGH GRUR 2008, 830, 831 - "L-Carnitin II").
  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden

    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Denn der gemeinschaftsrechtlich geregelte Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften ist auch bei der Anwendung nationalen Rechts jedenfalls im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des OLG Köln vom 28.04.2006 - 6 U 178/05 -, Anlage K 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2006 - L 6 U 234/05
    Auszug aus LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
    Dementsprechend ist nicht ersichtlich, dass die von der Kommission für die nachgeordneten Verwaltungsbehörden festgelegte Definition verbindlich auch für eine Auslegung der arzneimittelrechtlichen Begriffsbestimmungen durch die hierzu aufgerufenen nationalen Gerichte ist (vgl. Urteil des OLG Köln v. 14.07.2006 - 6 U 234/05 -, Anlage K 21).
  • LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Darmreinigungspräparats wegen

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das zum Rechtsstreit beim Landgericht Köln zum Aktenzeichen 31 O 374/06 erstattete schriftliche Ausgangsgutachten des Sachverständigen Prof. Dr. G vom 15.10.2007 (Bl. 383-385), auf sein schriftliches Ergänzungsgutachten vom 28.02.2008 (Bl. 533-535) und 06.10.2008 (Bl. 847-851) sowie auf das dortige Sitzungsprotokoll vom 24.07.2008 (Bl. 719-721) verwiesen.

    Die Akte 31 O 374/06 ist beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dass H als ein solches Arzeinmittel einzuordnen ist, ist zur Überzeugung des Gerichts bewiesen durch Verwertung des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. G, das die Kammer zum Az. 31 O 374/06 zu einem Präparat mit identischen Wirkstoffen wie H eingeholt hat.

    Wegen der Einzelheiten der vom Sachverständigen Prof. Dr. G festgestellten Wirkweise wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14.05.2009 (Az. 31 O 374/06) und des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 11.12.2009 (Az. 6 U 90/09) verwiesen.

  • BGH, 24.11.2010 - I ZR 204/09

    Arzneimittelrecht: Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten;

    Das Landgericht hat das Präparat der Beklagten als Arzneimittel eingeordnet und der Klage daher stattgegeben (LG Köln, PharmR 2009, 570).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht