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LG Köln, 03.02.2011 - 31 O 403/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs durch die Anpreisung eines Arzneimittels für ein Anwendungsgebiet außerhalb der festgesetzten Zulassung
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für ein Arzneimittel mit nicht zugelassenen Wirkungsweisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs durch die Anpreisung eines Arzneimittels für ein Anwendungsgebiet außerhalb der festgesetzten Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Werbung für Arzneimittel mit Wirkungsweisen, für die sie nicht zugelassen sind, ist wettbewerbswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung für ein Medikament untersagt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 233/08
Zulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel
Auszug aus LG Köln, 03.02.2011 - 31 O 403/10
Deshalb kann eine Werbung, die ein allgemeines Anwendungsgebiet konkretisiert, nur dann zulässig sein, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Basisindikation besteht und dies in der konkreten Bewerbung auch derart verdeutlicht wird, daß sich aus dieser ergibt, daß es sich nicht um eine eigenständige Indikation sondern lediglich um eine Wirkung innerhalb der Basisindikation handelt (vgl. OLG Köln v. 08.05.2009, 6 U 233/08).