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LG Köln, 11.04.2013 - 31 O 473/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aus mangelhafter Auskunftserteilung (hier: Name des Herstellers bzgl. Nachahmung eines Rillenkoffers); Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Markenrechten als unerlaubte Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.04.2013 - 31 O 473/12
- OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 72/13
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 47/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09
Kosten des Patentanwalts II
Auszug aus LG Köln, 11.04.2013 - 31 O 473/12
Denn diese Kosten sind grds. nur dann ersatzfähig, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war, weil dieser Aufgaben übernommen hat, die zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören (BGH, Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 181/09, Kosten des Patentanwalts II ). - BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus LG Köln, 11.04.2013 - 31 O 473/12
Eine Mehrheit von Streitgegenständen liegt dagegen dann vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH, Urteil vom 13.09.2012, Az. I ZR 230/11, Biomineralwasser , Rz. 19). - BGH, 24.01.2013 - I ZR 59/11
Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei …
Auszug aus LG Köln, 11.04.2013 - 31 O 473/12
Dies ist etwa der Fall, wenn der Kläger sein Klagebegehren auf ein Schutzrecht und auf ein wettbewerbswidriges Verhalten des Beklagten stützt oder seinen Anspruch aus mehreren Schutzrechten herleitet (BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. I ZR 59/11, Peek & Clopppenburg , Rz. 14). - BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
Branchenbuch Berg
Auszug aus LG Köln, 11.04.2013 - 31 O 473/12
Dabei kann es dahinstehen, dass die Klägerin sich auf die Vereinbarung zwischen den Parteien nur hilfsweise stützt, da insoweit keine unterschiedlichen Streitgegenstände vorliegen (s. unter A. I.) und deshalb die rechtliche Bewertung des einheitlich vorgetragenen Sachverhalts Sache der angerufenen Kammer ist (vergl. BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az. I ZR 157/10, Branchenbuch Berg , Rz. 15).
- OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 72/13
Ansprüche wegen unrichtiger Auskunft über den Hersteller eines …
Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das am 11.04.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 473/12 - abgeändert.