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   LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09   

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https://dejure.org/2010,12712
LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09 (https://dejure.org/2010,12712)
LG Köln, Entscheidung vom 18.02.2010 - 31 O 552/09 (https://dejure.org/2010,12712)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 31 O 552/09 (https://dejure.org/2010,12712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für ein Schlankheitspräparat in einem ganzseitigen Zeitungssinserat unter der Überschrift "Schlank-Sensation Nr. 1 - Weltsensation: Neuer Bio-Schlankstoff, der die Wirkung der Kalorien umkehrt."; Prüfpflicht einer Zeitung hinsichtlich Werbeanzeigen; Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
    Ihre Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich deshalb auf grobe und eindeutige, unschwer zu erkennende Verstöße; eine eingehende Überprüfung ist den Verantwortlichen grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2006, 429, 431 - "Schlank-Kapseln"; 2001, 529, 531 - "Herz-Kreislauf-Studie"; 1990, 1012, 1014 - "Pressehaftung").

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Schlank-Kapseln" die Haftung eines Presseunternehmens für eine ihrer Art nach nicht ungewöhnliche Schlankheitswerbung verneint hat, hat er nichts desto trotz dessen Pflicht zum einigermaßen sorgfältigen Durchlesen des umfangreichen Anzeigentextes statuiert (GRUR 2006, 429, 431; so auch OLG Karlsruhe MD 2002, 790, 792).

    Insofern unterscheiden sich die hier zu beurteilenden Anzeigen auch von der Anzeige, die der Entscheidung "Schlank-Kapseln" des BGH vom 26.01.2006 (GRUR 2006, 429 ff.) zugrunde lag.

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
    Ihre Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich deshalb auf grobe und eindeutige, unschwer zu erkennende Verstöße; eine eingehende Überprüfung ist den Verantwortlichen grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2006, 429, 431 - "Schlank-Kapseln"; 2001, 529, 531 - "Herz-Kreislauf-Studie"; 1990, 1012, 1014 - "Pressehaftung").

    Diese sind auch, wenn sie ihrer Art nach gewöhnlich sein mögen, jedenfalls dann einer weiteren Prüfung zu unterziehen, wenn sie - wie hier - nach ihrer äußeren Gestaltung, nicht zuletzt wegen ihrer plakativen Überschriften, Anlaß zu Zweifeln an der Richtigkeit der Werbeaussagen bieten (vgl. BGH GRUR 2001, 529ff - Herz-Kreislauf-Studie).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
    Zwar hängt Bestehen und Umfang der Prüfungspflicht auch davon ab, ob die konkrete Werbemaßnahme den Rahmen herkömmlicher Werbung überschreitet (BGH GRUR 2002, 360 - H.I.V. POSITIVE II).
  • LG Köln, 28.08.2008 - 31 O 352/08

    Anspruch auf Unterlassung von irreführender Werbeanzeige für Mittel mit

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
    Hinsichtlich der Anzeige "C" vom 26.09.2009 folgt diese Kenntnis darüber hinaus aus dem Urteil der Kammer vom 28.08.2008, 31 O 352/08, mit dem die Kammer in einem vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren die Beklagte auf Antrag der Klägerin zur Unterlassung der Veröffentlichung der hier streitgegenständlichen Anzeige "B" verurteilt hat.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
    Ihre Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich deshalb auf grobe und eindeutige, unschwer zu erkennende Verstöße; eine eingehende Überprüfung ist den Verantwortlichen grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2006, 429, 431 - "Schlank-Kapseln"; 2001, 529, 531 - "Herz-Kreislauf-Studie"; 1990, 1012, 1014 - "Pressehaftung").
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2010 - 31 O 552/09
    An diesen Haftungs- und Prüfungsmaßstäben hat sich nach Auffassung der Kammer durch die Entscheidung BGH GRUR 2007, 890 - jugendgefährdende Medien bei Ebay in der Sache nichts geändert.
  • LG Köln, 08.04.2011 - 33 O 342/10

    Inserat publizierendes Unternehmen muss das Inserieren einer Werbung mit

    Darüber hinaus haben die Parteien eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht Köln geführt (LG Köln Urteil vom 18.02.2010, Az. 31 O 552/09), in der die Beklagte mit Urteil vom 18.02.2010 (Az. 31 O 552/09 Anlage K 12 Bl. 74 ff. d.A.) zur Unterlassung zweier Werbeanzeigen, die angeblich schlankmachende Mittel zum Gegenstand hatten, verurteilt worden ist.

    Durch das Urteil des LG Köln (LG Köln Urteil vom 18.02.2010, Az. 31 O 552/09) und das Urteil des OLG Köln (OLG Köln im Urteil vom 27.08.2010, Az. 6 U 43/10, Anlage K 6, Bl. 53 d.A.), welche beide vor der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Werbeanzeige ergangen sind, war der Beklagten nämlich bewusst, dass eine Werbung mit angeblich schlankmachenden Mitteln wettbewerbswidrig ist.

  • OLG Köln, 27.08.2010 - 6 U 43/10

    Haftung des Verlegers für Wettbewerbsverstöße in Anzeigen

    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.2.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 552/09 - wird zurückgewiesen.
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