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   LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04   

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https://dejure.org/2005,23793
LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04 (https://dejure.org/2005,23793)
LG Köln, Entscheidung vom 28.04.2005 - 31 O 600/04 (https://dejure.org/2005,23793)
LG Köln, Entscheidung vom 28. April 2005 - 31 O 600/04 (https://dejure.org/2005,23793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anerkenntnisurteils; Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Angebots von Sportwetten im Internet; Ausgestaltung der Strafbarkeit der einzelnen Mittäter wegen unzulässigen Angebots von Sportwetten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 Sportwetten einerseits und BGH GRUR 2004, 693 Schöner Wetten andererseits) sowie der - soweit ersichtlich - einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MMR 2004, 752 = Blatt 28 ff. d. A.; LG München.

    Selbst wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen nicht mit Artikel 46 und 49 EG vereinbar sein sollten wäre deshalb die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für inländische Teilnehmer nicht erlaubnisfrei zulässig (vgl. BGH GRUR 2002 636 Sportwetten; A.A. - in einem Eilverfahren - VGH Kassel, GewAarch 2004, 153).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    Soweit der BGH noch in der "Schöner Wetten-Entscheidung (GRUR 2004, 693) eine andere Auffassung vertreten habe, bedürfe dies der Überprüfung.

    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 Sportwetten einerseits und BGH GRUR 2004, 693 Schöner Wetten andererseits) sowie der - soweit ersichtlich - einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MMR 2004, 752 = Blatt 28 ff. d. A.; LG München.

  • LG München I, 21.09.2004 - 33 O 10180/03

    Ansprüche wegen rechtswidriger Veranstaltung von Glücksspielen; Vorliegen einer

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    33 O 10180/03 vom 22.09.2004 = Anlage CBH 12).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 131/03

    Bookmaker's Permit

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 Sportwetten einerseits und BGH GRUR 2004, 693 Schöner Wetten andererseits) sowie der - soweit ersichtlich - einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MMR 2004, 752 = Blatt 28 ff. d. A.; LG München.
  • VG Köln, 08.12.2004 - 6 L 2130/04

    Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    Dem ist lediglich hinzuzufügen, dass die zuletzt als abweichend zitierte Auffassung des VGH Kassel nach Sichtung der jüngeren Rechtsprechung eine Mindermeinung darstellen dürfte (vgl. etwa VGH Mannheim MD 2005, 466 ODDSET- Wetten mit zahlreichen Nachweisen sowie VG Köln, Urteil vom 06.12.2004, 6 L 2130/04).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    gerechtfertigt ... Sie trifft selbst keine Entscheidung darüber, ob und inwieweit Glücksspiele abweichend von ihrer grundsätzlichen Unerlaubtheit zugelassen werden können oder nicht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, NJW 2001, 2648), und verstößt als solche schon deshalb nicht gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04
    Der EuGH habe in der sogenannten "Gambelli-Entscheidung vom 06.11.2003 (NJW 2004, 139) festgeschrieben, dass zwar Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch innerstaatliches Recht zulässig seien; diese müßten jedoch durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    1.) Die Berufung der Beklagten zu 2) bis 5) gegen das am 28.4.2005 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 600/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 3) wie folgt neu gefasst wird:.
  • OLG München, 27.10.2005 - 6 U 5104/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Diese zwischen den Parteien primär und im höchsten Maße streitige Rechtsfrage ist nicht nur von einigen Instanzgerichten in dieser Richtung (vgl. Landgericht Köln 31 O 600/04 - Anlage CBH Berufung 1, BayVGH, M 22 S 04.542 - Anlage CBH 31, BayOblG, 5 St 289/03 - Anlage CBH 11) entschieden worden, sondern wird auch vom Senat dahingehend entschieden, dass eine österreichische Genehmigung jedenfalls - nicht ausreichend ist, um eine Strafbarkeit nach § 284 StGB zu verneinen.
  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO).
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