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   LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09   

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LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09 (https://dejure.org/2010,18466)
LG Köln, Entscheidung vom 25.02.2010 - 31 O 717/09 (https://dejure.org/2010,18466)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 31 O 717/09 (https://dejure.org/2010,18466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot von Glücksspielen im Internet bei nachempfundenen typischen Geldspielgeräten in Spielhallen; Schutz der Verbraucher vor Veranstaltungen und Vermittlungen öffentlicher Glücksspiele im Internet

  • vdai.de PDF

    Automatenspiele im Internet, die den klassischen Geldgewinnspielen in Spielhallen nachempfunden sind, als Glücksspiele im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV und des § 284 Abs. 1 StGB; keine direkte oder analoge Anwendung der §§ 33c ff. GewO auf Glücksspielangebote im Internet; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Die Neuregelung des Glücksspielrechts im GlüStV genügt nach Auffassung der Kammer in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) für die Rechtfertigung eines staatlichen Monopols für Sportwetten aufgestellt hat, und die analog auch für eine die Berufsfreiheit im Sinne einer objektiven Berufswahleinschränkung berührende Regelung des Glücksspielrechts, wie sie der GlüStV vornimmt, gelten.

    Der zentralen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich der konsequenten Ausrichtung der Gesamtregelung am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht und Spielleidenschaft im Sinne einer aktiven Suchtprävention (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, insbesondere Rn. 98 ff., 118 ff., 126, 149), hat der Gesetzgeber in vielfacher Hinsicht Rechnung getragen.

    Unabhängig von der Frage, ob andere Angebote wie Spielautomaten im öffentlichen Raum ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, sind aus suchtpräventiver Sicht auch die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus zu spielen, verbunden mit der daraus resultierenden mangelnden sozialen Kontrolle und der geradezu grenzenlosen Vielfalt des Angebots zu nennen, die das Angebot von Online-Glücksspielen als besonders gefährlich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 139 und Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Z in der Rechtssache C-42/07 "Liga Portuguesa" -, Rn. 266 ff.).

    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen insoweit denen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 144; BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 - "Oddset", Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Das Argument der Beklagten, ein Verbot von Online-Glücksspielen führe lediglich dazu, dass die Spielinteressenten auf illegale Angebote auswichen, kann - die Richtigkeit der Behauptung unterstellt ebenfalls keine Verp'ichtung des Gesetzgebers begründen, den nach seiner Einschätzung gebotenen Schutzstandard zu verringern (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 66 m.w.Nw.).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09

    Untersagung der Sportwetten-Vermittlung in Hessen

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Unabhängig von der Frage, ob andere Angebote wie Spielautomaten im öffentlichen Raum ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, sind aus suchtpräventiver Sicht auch die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus zu spielen, verbunden mit der daraus resultierenden mangelnden sozialen Kontrolle und der geradezu grenzenlosen Vielfalt des Angebots zu nennen, die das Angebot von Online-Glücksspielen als besonders gefährlich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 139 und Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Z in der Rechtssache C-42/07 "Liga Portuguesa" -, Rn. 266 ff.).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen insoweit denen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 144; BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 - "Oddset", Rn. 24).

    Beklagten können sich nicht auf die Ausführungen des BGH in der "Oddset"Entscheidung (Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 -, Rn. 28) stützen.

  • LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08

    Verbot der Internetwerbung für Glücksspiele verletzt nicht das Grundrecht auf

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Urteil Az. 31 O 599/08.

    Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffern 1., 3. und 4. gegen Sicherheitsleistung ∗ http://openjur.de/u/141094.html (= openJur 2011, 69088).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Auch in dem von den Beklagten angeführten Urteil vom 10.03.2009 (C-169/07 "Hartlauer") ist der EuGH von einer Einschätzungsprärogative des nationalen Gesetzgebers ausgegangen (Rn. 53).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08
    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08

    Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen

    Auszug aus LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09
    Dass die Erfahrung und Auffassungsgabe des Spielers, insbesondere die Fähigkeit, an Hand der ihm bekannten aufgedeckten Karten und aus dem Verhalten der Mitspieler mit einer gewissen Erfolgswahrscheinlichkeit auf deren Karten zu schließen, einen Ein'uss auf den Spielerfolg haben, ändert nichts daran, dass beim Pokern das Zufallselement im Vordergrund steht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 S 203.8 -, Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 B 606/08 -, Rn. 14 jeweils m.w.Nw.).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Im Übrigen ist es nach § 4 Abs. 4 GlüStV generell verboten, im Internet Automatenspiele anzubieten; denn die Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO gilt nur für den stationären Betrieb von Geldspielautomaten (OVG Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 4 B 1774/07, juris; LG Köln, ZfWG 2010, 149, 150 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Im Übrigen ist es nach § 4 Abs. 4 GlüStV generell verboten, im Internet Automatenspiele anzubieten; denn die Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO gilt nur für den stationären Betrieb von Geldspielautomaten (OVG Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 4 B 1774/07, juris; LG Köln, ZfWG 2010, 149, 150 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Im Übrigen ist es nach § 4 Abs. 4 GlüStV generell verboten, im Internet Automatenspiele anzubieten; denn die Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO gilt nur für den stationären Betrieb von Geldspielautomaten (OVG Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2008  4 B 1774/07, juris; LG Köln, ZfWG 2010, 149, 150 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Im Übrigen ist es nach § 4 Abs. 4 GlüStV generell verboten, im Internet Automatenspiele anzubieten; denn die Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO gilt nur für den stationären Betrieb von Geldspielautomaten (OVG Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 4 B 1774/07, juris; LG Köln, ZfWG 2010, 149, 150 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 43/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Im Übrigen ist es nach § 4 Abs. 4 GlüStV generell verboten, im Internet Automatenspiele anzubieten; denn die Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO gilt nur für den stationären Betrieb von Geldspielautomaten (OVG Münster, Beschluss vom 27. Oktober 2008  4 B 1774/07, juris; LG Köln, ZfWG 2010, 149, 150 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Eine Erlaubnis nach §§ 33c ff. GewO bezieht sich allein auf ortsgebundene Spiele, gestattet also - ebenso wenig wie sonstiges Recht - die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet gerade nicht (vgl. nur OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - LG Köln, Urt. v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 -, jeweils juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Eine Erlaubnis nach § 33c ff. GewO bezieht sich allein auf ortsgebundene Spiele, gestattet also - ebenso wenig wie sonstiges Recht - die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet gerade nicht (vgl. nur Sachsen - Anh. OVG , Beschl. v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - LG Köln, Urt. v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 -, jeweils juris, m. w. N.).
  • VG Leipzig, 04.08.2011 - 5 L 305/11

    Verbot der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten im Freistaat Sachsen mittels

    Eine Erlaubnis nach § 33c ff. GewO bezieht sich allein auf ortsgebundene Spiele, gestattet also - ebenso wenig wie sonstiges Recht - die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet gerade nicht (vgl. nur Sachsen - Anh. OVG , Beschl. v. 29.8.2005 - 1 M 297/04 - LG Köln, Urt. v. 25.2.2010 - 31 O 717/09 -, jeweils [...], m.w.N.).
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