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Rechtsprechung
   LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18   

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LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18 (https://dejure.org/2019,13670)
LG Köln, Entscheidung vom 12.03.2019 - 31 O 98/18 (https://dejure.org/2019,13670)
LG Köln, Entscheidung vom 12. März 2019 - 31 O 98/18 (https://dejure.org/2019,13670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Markeninhaber kann Verwendung seiner Marken für Rabattgutscheine nicht untersagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Mit dem Inverkehrbringen unter der Marke ist auch das Ankündigungsrecht erschöpft (BGH GRUR 2003, 340 - Mitsubishi).

    Ein berechtigter Grund kann auch darin liegen, dass durch die Zeichenbenutzung eine irreführende Darstellung der Beziehung des Werbenden zum Markeninhaber entsteht, etwa wenn der Eindruck erweckt wird, es bestünde eine vertragliche Beziehung oder ein gemeinsames Sponsoring (BGH GRUR 2003, 340 - Mitsubishi; BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 24 Rn. 87).

    Denn im Falle der Erschöpfung einer Ware darf die Ankündigung unter Verwendung aller Marken erfolgen, die sich auf den erschöpften Produkten befinden (BGH GRUR 2003, 878, 879 - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl. 2010, MarkenG § 24 Rn. 52).

    Vielmehr darf die Ankündigung unter Verwendung aller Marken erfolgen, die sich auf den erschöpften Produkten befinden (BGH GRUR 2003, 878, 879 - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi).

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Zwar fehlt es an dem Merkmal "für Waren", wenn die Verwendung der Marke nicht produktbezogen, sondern unternehmensbezogen erfolgt (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less; BGH GRUR 2019, 165 - keine-Vorwerk-Vertretung).

    Nach der Rechtsprechung des BGH genügt es, dass über die Ware im Zeitpunkt der Werbung verfügt werden kann; nicht erforderlich ist, dass die Ware vorrätig ist (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less).

    Ein solcher berechtigter Grund liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less; BGH, GRUR 2006, 329 Rn. 28 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; GRUR 2007, 882 Rn. 22 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester; GRUR 2012, 392 Rn. 19 = WRP 2012, 469 - Echtheitszertifikat, jew. mwN).

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Markeninhabers und des Wiederverkäufers, wobei auf der Seite des Markeninhabers dessen Interesse zu berücksichtigen ist, gegen Wiederverkäufer geschützt zu sein, die seine Marke in rufschädigender Weise nutzen, während auf der Seite des Wiederverkäufers dessen Interesse zu beachten ist, die betreffende Ware unter Verwendung einer für seine Branche üblichen Werbeform weiterveräußern zu können (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Ein solcher berechtigter Grund liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less; BGH, GRUR 2006, 329 Rn. 28 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; GRUR 2007, 882 Rn. 22 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester; GRUR 2012, 392 Rn. 19 = WRP 2012, 469 - Echtheitszertifikat, jew. mwN).

    Voraussetzung ist aber, dass die Abbildung nicht dem weiteren Vertrieb der Markenware, sondern allein der Förderung des Absatzes der Produkte des Werbetreibenden dient (BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).

    Ein berechtigter Grund kann auch darin liegen, dass durch die Zeichenbenutzung eine irreführende Darstellung der Beziehung des Werbenden zum Markeninhaber entsteht, etwa wenn der Eindruck erweckt wird, es bestünde eine vertragliche Beziehung oder ein gemeinsames Sponsoring (BGH GRUR 2003, 340 - Mitsubishi; BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 24 Rn. 87).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Denn im Falle der Erschöpfung einer Ware darf die Ankündigung unter Verwendung aller Marken erfolgen, die sich auf den erschöpften Produkten befinden (BGH GRUR 2003, 878, 879 - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl. 2010, MarkenG § 24 Rn. 52).

    Vielmehr darf die Ankündigung unter Verwendung aller Marken erfolgen, die sich auf den erschöpften Produkten befinden (BGH GRUR 2003, 878, 879 - Vier Ringe über Audi; BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi).

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Die Regelung setzt - ebenso wie die weiteren Verletzungstatbestände des § 14 II MarkenG - die Markenrechtsrichtlinie um und ist daher richtlinienkonform auszulegen (BGH GRUR 2019, 165 - keine-Vorwerk-Vertretung; BGH, GRUR 2002, 340 [341] = WRP 2002, 330, juris-Rn. 28 - Fabergé).

    Zwar fehlt es an dem Merkmal "für Waren", wenn die Verwendung der Marke nicht produktbezogen, sondern unternehmensbezogen erfolgt (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less; BGH GRUR 2019, 165 - keine-Vorwerk-Vertretung).

  • OLG Hamburg, 22.03.2018 - 3 U 250/16

    Plattformverbot bei Nahrungsergänzungsmitteln, Aloe2GO - Kartellrechtlicher

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Zwar mögen im selektiven Vertriebssystem andere Grundsätze gelten (OLG Hamburg, BeckRs 2018, 6155 - Aloe2GO).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Auch der Verweis auf die Entscheidung des BGH " Große Inspektion für alle " (BGH WRP 2011, 1602) geht fehl.
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Ein solcher berechtigter Grund liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less; BGH, GRUR 2006, 329 Rn. 28 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; GRUR 2007, 882 Rn. 22 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester; GRUR 2012, 392 Rn. 19 = WRP 2012, 469 - Echtheitszertifikat, jew. mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Begehungsort im Sinne dieser Norm ist nach der Rechtsprechung des BGH sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGH GRUR 2016, 1048 - An Evening with Marlene Dietrich).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 6/10

    Echtheitszertifikat

    Auszug aus LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
    Ein solcher berechtigter Grund liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2019, 76 - beauty for less; BGH, GRUR 2006, 329 Rn. 28 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; GRUR 2007, 882 Rn. 22 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester; GRUR 2012, 392 Rn. 19 = WRP 2012, 469 - Echtheitszertifikat, jew. mwN).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

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   LG Köln, 28.03.2019 - 31 O 98/18   

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https://dejure.org/2019,51757
LG Köln, 28.03.2019 - 31 O 98/18 (https://dejure.org/2019,51757)
LG Köln, Entscheidung vom 28.03.2019 - 31 O 98/18 (https://dejure.org/2019,51757)
LG Köln, Entscheidung vom 28. März 2019 - 31 O 98/18 (https://dejure.org/2019,51757)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19

    Verwendung von Coupons mit geschützten Wortmarken oder Bildmarken

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.03.2019 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 28.03.2019 - 31 O 98/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.03.2019, Az.: 31 O 98/18, 1. die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr der Bundesrepublik Deutschland Coupons - wie nachfolgend ersichtlich - anzubieten, in den Verkehr zu bringen und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen und/oder zu bewerben:.

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