Weitere Entscheidung unten: LG München I, 26.02.2009

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   LG München I, 02.10.2008 - 31 S 9253/07   

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https://dejure.org/2008,25132
LG München I, 02.10.2008 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2008,25132)
LG München I, Entscheidung vom 02.10.2008 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2008,25132)
LG München I, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2008,25132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Auslegung der eingeschränkten Kostenübernahme durch den Versicherer im Fall einer gütlichen Einigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 2 Abs. 3 a
    Eine Klausel über den Umfang der Kostenübernahme im Fall der gütlichen Erledigung des Rechtsstreits ist nur in Fällen mit einer vereinbarten Kostenregelung anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkung einer Klausel über den Umfang der Kostenübernahme i.F.d. gütlichen Einigung eines Rechtsstreits auf die Kostentragungspflicht einer Rechtsschutzversicherung; Anwendbarkeit einer Klausel über den Umfang der Kostenübernahme über den Hauptanwendungsfall hinaus ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 190
  • VersR 2009, 254
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus LG München I, 02.10.2008 - 31 S 9253/07
    Entgegen der Ansicht der Beklagten handelt es sich bei dem Anspruch auf Freistellung nicht um eine Feststellungs-, sondern um eine Leistungsklage (BGH MDR 1996/959).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    So wird aus dem Senatsurteil vom 25. Januar 2006 teilweise gefolgert, dass die Klausel bei fehlender Kostenvereinbarung nicht anwendbar sein soll, weil es eines Rückgriffs auf die allgemeine Ausgleichsklausel dann nicht bedurft hätte (so Heither/Heither, NJW 2008, 2743, 2745; eine mindestens konkludente Kostenregelung verlangen auch LG Bremen NJW-RR 2007, 1404; LG München I r+s 2008, 512 und VersR 2009, 254; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 5 ARB 2008/II Rn. 50 und 58; a.A. Bauer, NJW 2008, 1496, 1499).
  • AG Wiesbaden, 16.12.2010 - 93 C 4000/10

    Rechtsschutzversicherung: Leistungsfreiheit bei erfolgreicher außergerichtlicher

    Gemäß § 5 Abs. 3 b) ARB 2000 ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Erfolg für den Versicherungsnehmer führt und eine Kostenregelung nicht getroffen wird (Abgrenzung von Landgericht Hagen Urteil vom 23.03.2007, Az.: 1 S 136/06 und Landgericht München I, Urteil vom 02.10.2008 Az: 31 S 9253/07).

    Ebenso wenig überzeugt die Auffassung, die Regelung des § 5 Abs. 3 b) ARB greife dann nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen der Einigung mit dem Gegner eine Kostenregelung nicht getroffen und mithin nicht, auch nicht konkludent, auf etwa bestehende Kostenerstattungsansprüche verzichtet habe, weil der Versicherer sodann entscheiden könne, inwieweit evtl. Kostenerstattungsansprüche aus übergegangenem Recht weiterhin geltend gemacht werden sollen (so LG München I, Urteil vom 02.10.2008Az: 31 S 9253/07).

  • LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09

    Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer

    In der Rechtsprechung ist auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2006 (NJW 2006, 1281) im Einzelfall umstritten, ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB wirksam und auf außergerichtliche Vergleiche/Erledigungen ohne Kostenregelung anwendbar ist (vgl. etwa LG Hagen NJW-RR 2008, 478 und zuvor schon LG Aachen, Urteil v. 16.12.2005 - 6 S 4/06 - LG München I RuS 2008, 512 und VersR 2009, 254; aA LG Hamburg VersR 2009, 1529; grundlegend: Schneider, VersR 2004, 301ff; Heither NJW 2008, 2743ff).
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   LG München I, 26.02.2009 - 31 S 9253/07   

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LG München I, 26.02.2009 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2009,33076)
LG München I, Entscheidung vom 26.02.2009 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2009,33076)
LG München I, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 31 S 9253/07 (https://dejure.org/2009,33076)
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