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   LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16   

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https://dejure.org/2016,2342
LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16 (https://dejure.org/2016,2342)
LG München I, Entscheidung vom 23.02.2016 - 31 T 2775/16 (https://dejure.org/2016,2342)
LG München I, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 31 T 2775/16 (https://dejure.org/2016,2342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Keine einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines abgeschleppten Kfz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe eines im Wege der Selbsthilfe abgeschleppten Fahrzeuges; Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines unbefugt abgestellten und deshalb abgeschleppten Fahrzeugs

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrzeug für 422,00 Euro abschleppen lassen: Maßnahme rechtmäßig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines unbefugt abgestellten und deshalb abgeschleppten Fahrzeugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines abgeschleppten Kfz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung auf Herausgabe eines abgeschleppten Kfz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugbesitzer kann nicht per einstweilige Verfügung Herausgabe seines rechtmäßig abgeschleppten Pkw verlangen - Einstweilige Verfügung mit Blick auf Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung nicht erforderlich

Verfahrensgang

  • AG München - 233 C 2634/16
  • LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 663
  • NZV 2016, 482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16
    Denn ist es weder ersichtlich noch vorgetragen, dass die Antragsgegnerin in anderer, schonenderer Weise von ihrem Selbsthilferecht hätte Gebrauch machen können (vgl. BGH Urteil vom 5. Juni 2009 Az. V ZR 144/08).

    Dem Antragsteller sind durch die streitgegenständliche Maßnahme auch keine sonstigen "unverhältnismäßig großen Nachteile" (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) zugefügt worden.

  • OLG Schleswig, 26.08.1986 - 1 Ss 303/86
    Auszug aus LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16
    Sofern in der Beschwerdebegründung auf Palandt § 859 Rn. 1 verwiesen wird, findet sich dort die Entscheidung des OLG Schleswig, Beschluss vom 26.08.1986 - 1 Ss 303/86.
  • RG, 15.04.1901 - 888/01

    1. Übt der Eigentümer eines Grundstückes einen nach § 859 B.G.B.'s zulässigen

    Auszug aus LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16
    So wäre ein Beispiel für eine unverhältnismäßige Selbsthilfemaßnahme etwa das Zerstören einer Sache, wenn deren Beseitigung genügt (vgl. RGSt. 34, 249).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11

    Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz

    Auszug aus LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16
    Im Hinblick auf die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts hat im Übrigen der BGH die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts in solchen Fällen als rechtmäßig angesehen (vgl. BGH Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 30/11) und auch die Kammer hat bereits in der Entscheidung vom 14.04.2011 (31 S 19129/10) den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf die Möglichkeit des § 273 Abs. 3 BGB zurückgewiesen, wonach der Gläubiger (des Herausgabeanspruches) die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden kann, so dass eine vorläufige gerichtliche Regelung nicht erforderlich ist (vgl. z. B. auch LG Marburg Beschluss vom 10.08.2006 - 10 O 1543/06 und BGH a. a. O..).
  • LG Magdeburg, 10.08.2006 - 10 O 1543/06

    Zurückbehaltungsrecht an einem Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG München I, 23.02.2016 - 31 T 2775/16
    Im Hinblick auf die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts hat im Übrigen der BGH die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts in solchen Fällen als rechtmäßig angesehen (vgl. BGH Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 30/11) und auch die Kammer hat bereits in der Entscheidung vom 14.04.2011 (31 S 19129/10) den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf die Möglichkeit des § 273 Abs. 3 BGB zurückgewiesen, wonach der Gläubiger (des Herausgabeanspruches) die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden kann, so dass eine vorläufige gerichtliche Regelung nicht erforderlich ist (vgl. z. B. auch LG Marburg Beschluss vom 10.08.2006 - 10 O 1543/06 und BGH a. a. O..).
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